Bearbeitet Bachelorarbeit /Immatrikulation
Hallo liebes Campus Team,

ich schreibe noch 2 Klausuren im laufenden Wintersemester, dann habe ich alle Leistungen ausser der Bachelorarbeit erbracht.
Muss ich mich im kommenden Semester anmelden, um dann meine BA abgeben zu können? Wenn ja, kann ich als Teilzeitstudentin registeriert werden, weil ich ja nicht mehr wirklich aktiv studiere, sondern nur noch die BA fertig schreibe? Kann ich mich auch einfach NICHT neu anmelden und trotzdem die BA irgendwann nach April abgeben? Ich werde in der Zeit schon mit 30h/wo arbeiten, ergibt sich daraus ein Problem?

Danke für ale Infos :)

Mit freundlichem Gruß, lara Winkler
Re: Bachelorarbeit /Immatrikulation
Hallo Frau Winkler,

das kommt auf die Regelungen Ihrer Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) an. Da gibt es verschiedene Konstellationen wie "liegen 51% der Bearbeitungszeit im alten Semester, ist keine Rückmeldung nötig" aber auch "für die Abgabe der Bachelorarbeit muss der Studierende immatrikuliert sein".
Sie finden die FSBs nach Fakultäten sortiert unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Sollten Sie darin keine klare Regelung finden, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Studienbüro.
Auch ob Sie während der Abschlussphase Teilzeit immatrikuliert sein dürfen, wird durch die FSBs geregelt.

Sollte ein Teilzeitstudium während der Abschlussabreit nicht ausgeschlossen sein, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen, wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Tatsächlich hat dies jedoch keinen Mehrnutzen für Sie. Der Semesterbeitrag ist für alle der gleiche. Nähere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/teilzeit

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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