Hallo,
im Rahmen eines Quereinstiegs zur Förderschullehrerin in Niedersachsen bin ich aufgefordert ein allgemeines Unterrichtsfach nachzustudieren und dabei einen Nachweis über mind. 40 Leistungspunkte nach ECTS zu erbringen. Kann mir jemand sagen, ob das an der Uni HH möglich ist, an wen ich mich diesbezüglich wenden kann und wo ich prüfen lassen kann, ob mir eventuell Leistungen aus meinem Erststudium anerkannt werden?
Über Hilfe und Anregungen bin ich sehr dankbar!
Vielen Dank!
Sandra
Hallo Sandra,
die Uni Hamburg bietet derzeit keinen Quereinstieg im Lehramt für Sonderpädagogik an.
Auch um einzelne Lehrveranstaltungen an der Uni Hamburg zu besuchen, müssen Sie immatrikulierte Studierende sein. Es steht Ihnen dabei frei, ob Sie sich für ein Lehramtsstudium mit dem gewünschten Unterrichtsfach oder direkt für einen Bachelorstudium in diesem Fach bewerben.
In beiden Fällen sollten Sie vorab mit der niedersächsischen Landesschulbehörde klären, welche Leistungen genau Sie benötigen und ob Ihnen die Veranstaltungen aus dem Curriculum der Uni Hamburg dafür angerechnet werden.
Leistungen aus einem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Uni Hamburg bietet derzeit keinen Quereinstieg im Lehramt für Sonderpädagogik an.
Auch um einzelne Lehrveranstaltungen an der Uni Hamburg zu besuchen, müssen Sie immatrikulierte Studierende sein. Es steht Ihnen dabei frei, ob Sie sich für ein Lehramtsstudium mit dem gewünschten Unterrichtsfach oder direkt für einen Bachelorstudium in diesem Fach bewerben.
In beiden Fällen sollten Sie vorab mit der niedersächsischen Landesschulbehörde klären, welche Leistungen genau Sie benötigen und ob Ihnen die Veranstaltungen aus dem Curriculum der Uni Hamburg dafür angerechnet werden.
Leistungen aus einem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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