Hallo Hannes,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Leider können wir Ihnen zum Auswahlverfahren der BSB keine Auskunft geben. Auf deren Seiten räumt die Behörde den Quereinstieg ein. Die Voraussetzungen müssen daher auch bei der Behörde geprüft werden.
Für den
Weg BSc Wirtschaftsingenieurwesen - MSc Wirtschaftsingenieurwesen - Referendariat ist also die BSB zuständig. Davon ausgehend, dass Sie zum WiSe 2019/20 den Studiengang wechseln, würden Sie voraussichtlich nach Abschluss des Masters in 2 Jahren ins Referendariat einsteigen.
Für den
Weg BSc Wirtschaftsingenieurwesen - MEd Lehramt an Beruflichen Schulen - Referendariat ist ein Start im Master zum WiSe 2020/21 realisitisch. Da i.d.R. noch ein Unterrichtsfach und Erziehungswissenschaft nachstudiert werden muss, verlängert sich vermutlich die Regelstudienzeit des Masters in diesem Weg. Ein genauer Zeithorizont ist hier jedoch derzeit nicht möglich. Eine
vorsichtige, subjektive Schätzung wäre aber, dass Sie mit 4 Jahren rechnen müssten, bis Sie ins Referendariat einsteigen.
Für den
Weg BSc Wirtschaftsingenieurwesen - BA Lehramt an Beruflichen Schulen - MEd Lehramt an Beruflichen Schulen - Referendariat müsste man für den Bachelor im Lehramt vermutlich dennoch 4 Semester rechnen. Auch wenn Ihnen Leistungen anerkannt werden, bleiben die Anteile in Erziehungswissenschaft und dem Unterrichtsfach. Zudem ist der Master of Education immer nur zum Wintersemester verfügbar, sodass Sie sich nur zum Ende des 2. oder des 4. Semesters bewerben können. Dann folgen 2 Jahre Masterstudium, bevor Sie ins Referendariat einsteigen - es wären also auch voraussichtlich 4 Jahre.
Es hängt also vor allem an der Frage, wie viele Leistungen Ihnen aus dem BSc Wirtschaftsingenieurwesen für das Bachelorstudium Lehramt an Beruflichen Schulen anerkannt werden
Dabei gilt, dass Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden können, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an den Fachbereich finden Sie unter
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral, jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“. Bei Anfragen in den Fachbereichen empfiehlt es sich, bereits genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitzuschicken, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki