Hallo,
Ich studiere momentan Biotechnologie-Verfahrenstechnik, möchte mich aber zum kommenden Wintersemester für Medizin bewerben.
Ist es möglich mir Kurse für das Vorklinikum anrechnen zu lassen (z.B. Chemie, Physik), obwohl der Studiengang nicht zu den medizinnahen Studiengängen zählt?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo marbur,
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden.
Über konkrete Anrechnungen muss das UKE nach Ihrer Immatrikulation im Einzelfall entscheiden. Eine pauschale Antwort im Vorfeld ist leider nicht möglich.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden.
Über konkrete Anrechnungen muss das UKE nach Ihrer Immatrikulation im Einzelfall entscheiden. Eine pauschale Antwort im Vorfeld ist leider nicht möglich.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo marbur,
noch eine Ergänzung zum Prozess der Anerkennung von Leistungen am UKE. Zunächst müssen Sie die Leistungen beim Landesprüfungsamt für Heilberufe im Rahmen der Approbationsordnung anerkennen lassen und mit dem Bescheid anschließend am UKE die Anrechnung für den Modellstudiengang beantragen.
Es finden keine Höherstufungen statt, eine Verkürzung der Studienzeit ist also nicht möglich. Sie hätten je nach Umfang der Anerkennungen nur etwas weniger Studienleistungen pro Semester zu erbringen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
noch eine Ergänzung zum Prozess der Anerkennung von Leistungen am UKE. Zunächst müssen Sie die Leistungen beim Landesprüfungsamt für Heilberufe im Rahmen der Approbationsordnung anerkennen lassen und mit dem Bescheid anschließend am UKE die Anrechnung für den Modellstudiengang beantragen.
Es finden keine Höherstufungen statt, eine Verkürzung der Studienzeit ist also nicht möglich. Sie hätten je nach Umfang der Anerkennungen nur etwas weniger Studienleistungen pro Semester zu erbringen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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