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Wiederaufnahme Studium

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 17:15
von Bohlen1962
Moin,

nachdem ich mein Studium in den frühen 80er Jahren nicht beenden konnte, möchte ich es während meiner Freistellungszeit (Rente) wieder aufnehmen.

Meine Fragen:

- wie ist das mit der sogenannten Wartezeit? Was wird denn da nach 35 Jahren Arbeit angerechnet?
- Wird überhaupt was angerechnet?
- Dito der Numerus Clausus. Wie verhält es sich da?
- ich habe damals in Bielefeld studiert, muss ich mich dort bewerben oder geht das an jeder Uni, also auch hier in Hamburg?

Danke

Re: Wiederaufnahme Studium

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 08:38
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo Bohlen1962,

wenn Sie bereits studiert haben, gehe ich davon aus, dass Sie eine Hochschulzugangsberechtigung wie z.B. ein Abitur haben. Damit können Sie sich für ein Studium an der Uni Hamburg bewerben. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder bewerben Sie sich ins 1. Fachsemester und lassen nach der Immatrikulation prüfen, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden können, oder Sie bewerben sich ins höheren Fachsemester. Dafür müssen aber Plätze im höheren Fachsemester angeboten werden (nicht bei jedem Studiengang der Fall) und Sie müssen vor der Bewerbung vom zuständigen Fachbereich der Uni Hamburg prüfen lassen, ob es anerkennbare Leistungen gibt und sich in ein Fachsemester einstufen lassen.

Bei der Bewerbung ins 1. Fachsemester erfolgt die Auswahl über Leistung und Wartezeit, wobei maximal 10 Wartesemester berücksichtigt werden. Alle Zeiten nach dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung zählen automatisch als Wartesemester, wenn Sie währenddessen an keiner Hochschule eingeschrieben waren. Nähere Informationen zur Bildung der NC-Werte und die NC-Werte der letzten Jahre finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/nc

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki