Guten Tag,
ich hätte ein paar allgemeine Fragen zum Thema Urlaubssemester:
> krankheitsbedingt: müsste das Attest dann für das ganze Semester (1.4. – 30.9.) ausgestellt sein?
> Arbeiten: Ist es möglich während eines Urlaubssemesters zu arbeiten? Oder muss man hier bestimmte Dinge beachten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Beste Grüße,
anika
Liebe Anika,
es ist ausreichend, wenn aus dem ärztlichen Attest hervorgeht, dass Sie im Sommersemester 2019 nicht studierfähig sind.
Es gibt keine uniweite Regelung, die vorschreibt ob und wie viele Stunden ein Studierender in einem Urlaubssemester arbeitet. Sie sollten sich aber sicherheitshalber bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, ob es von deren Seite Einschränkungen gibt.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
es ist ausreichend, wenn aus dem ärztlichen Attest hervorgeht, dass Sie im Sommersemester 2019 nicht studierfähig sind.
Es gibt keine uniweite Regelung, die vorschreibt ob und wie viele Stunden ein Studierender in einem Urlaubssemester arbeitet. Sie sollten sich aber sicherheitshalber bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, ob es von deren Seite Einschränkungen gibt.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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