Bearbeitet Fragen bezüglich Rückmeldung zum Master
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde zum Master Informatik an der Uni Hamburg zugelassen und möchte mich nun einschreiben.
Dazu habe ich 3 Fragen:

1.) Ich bin aktuell bereits Bachelor-Student Mensch Computer Interaktion an der Uni Hamburg. Soll ich meinen Semesterbeitrag jetzt mit der Einschreibung bezahlen? Oder soll ich die Einschreibung lieber noch abwarten? (Ich möchte nicht, das nächste Bachelor-Semester, sondern das erste Master-Semester starten!)

2.) Ich möchte das Masterstudium in Teilzeit studieren und habe auch einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Ich habe gelesen, dass ich die Statusänderung auf Teilzeit zur "Rückmeldephase" vollziehe. Ich hatte vor einigen Wochen schonmal ein Teilzeitantrag gestellt, der dann allerdings auch auf ein vorheriges Semester bezogen wurde (das meinte ich nicht). Es ging mir darum, meinen Status zum kommenden Sommersemester 2019 auf Teilzeit zu ändern.
Ist das folgende Vorgehen hierzu korrekt? - Antrag in STiNE stellen, drucken, unterschreiben und zusammen mit Nachweis postalisch an den Service für Studierende senden? Ist jetzt der richtige Zeitpunkt dazu? Soll der Antrag zusammen mit den Unterlagen zur Einschreibung (Antrag + Zeugnis) versendet werden, oder lieber separat?

3.) In der Checkliste zur Einschreibung in ein höheres Fachsemester / Hauptstudium steht:
Sämtliche Nachweise für die Berechtigung zum Studium im höheren Fachsemester oder zum Hauptstudium, die bereits mit der Bewerbung eingereicht wurden - amtlich beglaubigt
Was ist damit gemeint? Im Studienbüro Informatik hat man mir heute versichert, dass, da ich mein Bachelorzeugnis bereits am Fachbereich Informatik und auch an der Uni Hamburg geschrieben habe, die Berechtigung zum Studium ja bereits vorliegt und ich diesen Punkt daher nicht noch einmal nachweisen muss. Stimmt das auch von Seite des Campus-Centers?

Vielen Dank schonmal!

Beste Grüße,
Joe
Re: Fragen bezüglich Rückmeldung zum Master
Lieber Joe,

zu 1.): Wenn Sie bereits jetzt überweisen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihre Semesterunterlagen noch auf den Bachelorstudiengang ausgestellt werden. Die Semesterunterlagen wären dennoch gültig. Wenn die Semesterunterlagen bereits auf den Masterstudiengang ausgestellt werden soll, empfiehlt es sich noch ein wenig zu warten. Wenn Sie sich in den Masterstudiengang immatrikuliert haben, werden Sie zunächst erst vorläufig eingeschrieben, da die Daten des Abschlusses des Erststudiums noch nicht vorliegen. Wenn Sie den Bachelorabschluss an der Uni Hamburg abschließen, werden die Daten vom Studienbüro automatisch in STiNE übermittelt. Das kann allerdings manchmal etwas dauern. Um dies zu beschleunigen können Sie gerne vorab eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses schicken.
Falls es zu zeitlichen Überschneidungen kommen sollte und Ihre Semesterunterlagen dennoch auf den Bachelorstudiengang ausgestellt sind, können Sie sich aber auch (gegen eine Gebühr von 10€) neue Semesterunterlagen vom Team Bewerbung und Zulassung ausstellen lassen, nachdem Sie im Masterstudiengang immatrikuliert sind. Sie finden die Sprechzeiten vom Team Bewerbung und Zulassung unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html.

Zu 2.): Es ist ausreichend den Antrag auf Teilzeit elektronisch abzusenden und die Nachweise elektronisch über das Kontaktformular zu senden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928357.

Falls Sie eine falsche Angabe bezüglich der Semester gemacht haben, können Sie den Teilzeitantrag auch ausdrucken, die Angabe schriftlich korrigieren und zusammen mit den Nachweisen Ihren Immatrikulationsunterlagen beilegen und einreichen.
Sie können den Antrag jetzt separat oder auch zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen einreichen.

Zu 3.): Da Sie sich auf die Checkliste zur Einschreibung in ein höheres Fachsemester beziehen, aber eine Einschreibung in einen Masterstudiengang nur als Studienanfänger möglich ist, gehe ich davon aus, dass Ihnen nicht die korrekte Checkliste vorliegt. Sie finden die Checkliste zur Immatrikulation in Ihren Masterstudiengang unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf. Sie müssen den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nicht zur Immatrikulation in diesem Masterstudiengang einreichen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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