Zulassungschance mit Meistertitel
Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 12:48
Hallo,
ich möchte gerne den BA Gebärdensprachdolmetscher machen.
Durch meinen Meistertitel habe ich eine Abschlussnote von 2,7 und ich habe 8 Wartesemester (N/W =2,0 / 10)
Der Studiengang bot vorher 18/19 Plätze und hatte eine Bewerberzahl von (im letzten Jahr) 151.
Somit stehen meine Chancen relativ schlecht, durch das normale Zulassungsverfahren einen Platz zu bekommen.
Ich betreue schon seit über einem Jahr eine gehörlose Familie, habe deshalb verschiedene Erfahrungen was das dolmetschen und die Gebärdenspache angeht. Und ich arbeite seit 2,5 Jahren mir hörgeschädigten Kindern zusammen.
Gibt es eine Möglichkeit durch meine Erfahrung in diesem Bereich trotzdem in den Studiengang zu gelangen (Sonderfälle/Sonderanträge aufgrund von Kenntnis der Sprache...).
Wird die Abschlussnote der Meisterprüfung wie der Abitursdurchschnitt gerechnet oder gibt es eine Sonderregelung bei Meistern wie bei einem Härtefall oder bei Nicht-EU-Bürgern?
Außerdem mache ich gerade eine Weiterbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin. Kann ich mich auch mit diesem Titel / Abschlussnote bewerben?
Danke an alle, die eine Antwort parat haben

ich möchte gerne den BA Gebärdensprachdolmetscher machen.
Durch meinen Meistertitel habe ich eine Abschlussnote von 2,7 und ich habe 8 Wartesemester (N/W =2,0 / 10)
Der Studiengang bot vorher 18/19 Plätze und hatte eine Bewerberzahl von (im letzten Jahr) 151.
Somit stehen meine Chancen relativ schlecht, durch das normale Zulassungsverfahren einen Platz zu bekommen.
Ich betreue schon seit über einem Jahr eine gehörlose Familie, habe deshalb verschiedene Erfahrungen was das dolmetschen und die Gebärdenspache angeht. Und ich arbeite seit 2,5 Jahren mir hörgeschädigten Kindern zusammen.
Gibt es eine Möglichkeit durch meine Erfahrung in diesem Bereich trotzdem in den Studiengang zu gelangen (Sonderfälle/Sonderanträge aufgrund von Kenntnis der Sprache...).
Wird die Abschlussnote der Meisterprüfung wie der Abitursdurchschnitt gerechnet oder gibt es eine Sonderregelung bei Meistern wie bei einem Härtefall oder bei Nicht-EU-Bürgern?
Außerdem mache ich gerade eine Weiterbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin. Kann ich mich auch mit diesem Titel / Abschlussnote bewerben?
Danke an alle, die eine Antwort parat haben