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Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung - hinfällig bei Bewerbung zum Master?

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 13:02
von letie
Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner online Bewerbung über Stine bin ich von Angaben zum bisherigen Studienverlauf direkt zu Angaben zum Erststudium weitergeführt worden und habe erst bei der Übersicht gesehen, dass der Abschnitt Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung noch dazwischenliegt.
Bedeutet das für mich, dass ich diesen Abschnitt nicht ausfüllen muss? Da ich bereits einen abgeschlossenen Bachelor besitze, könnte ich es mir gut vorstellen, will jedoch sicher gehen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Re: Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung - hinfällig bei Bewerbung zum Master?

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 13:25
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe letie,

gehen Sie in dem Fall bitte in den Abschnitt zu den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung und füllen auch dort die notwendigen Angaben aus. Auch wenn die Note der Hochschulzugangsberechtigung kein Auswahlkriterium im Auswahlverfahren für den Masterstudiengang MIBAS ist, so werden die Daten dennoch in der Onlinebewerbung erfasst.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch

Re: Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung - hinfällig bei Bewerbung zum Master?

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 10:19
von letie
Lieber Herr Gautzsch,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich habe leider noch eine Folgefrage. Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden, dass im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" meine Note und Informationen des Abiturs hinterlegen soll? Dann kann ich nicht nachvollziehen ob ich ein Häckchen bei der abschließenden Aussage setzen soll "Ich habe eine weitere HZB, die ich an einem früheren Datum erworben habe."
Als Information steht dabei:
Zusätzlich zu den vorherigen Daten, bitten wir Sie um Angabe, ob Sie vor der oben genannten Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine andere, weitere HZB erworben haben.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und deshalb im vorangegangenen Abschnitt „sonstige Studienberechtigung“ gewählt haben, aber vorher schon das Abitur oder die Fachhochschulreife erworben haben.
Bitte wählen Sie hier unbedingt die Funktion "Speichern" um in den Folgeabschnitt zu gelangen!

Ich habe bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen, also muss ich dort ein Häckchen setzen? Denn diesen Abschluss habe ich nicht zu einem früheren Zeitpunkt erworben sondern schließlich nach meinem Abitur..
Ich hoffe diese Erläuterung war nicht zu verwirrend.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
letie

Re: Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung - hinfällig bei Bewerbung zum Master?

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 12:10
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe letie,

wenn Sie bei den "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" (HZB) die Daten zu Ihrem Abitur eingegeben haben und das Bachelorstudium nach dem Abitur erworben haben, dann haben Sie zwar eine weitere HZB, sofern der Bachelorabschluss die Kriterien einer HZB erfüllt, aber Sie haben keine weitere HZB, die Sie an einem früheren Datum (Datum Abitur) erworben haben.

Wenn Ihr Bachelorstudium eine HZB ist und Sie unter "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" die Daten des Bachelorstudiums angegeben hätten. Dann müssten Sie "Ich habe eine weitere HZB, die ich an einem früheren Datum erworben habe." angeben, sofern das Abitur vor dem Bachelorstudium abgeschlossen wurde.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch