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Nachreichen von Unterlagen bei der Einschreibung

Verfasst: Do 28. Feb 2019, 15:14
von Max Kilgus
Hallo,

ich arbeite gerade an meiner Einschreibung ins höhere Fachsemester (B.Sc Physik im 2. Semester zum SoSe 2019). Da könnte ich die meisten Unterlagen fristgerecht abgeben, aber eine Sache müsste ich nachreichen (ein Transcript of Records meiner bisherigen Uni). Meine Frage ist, bis wann ich das nachreichen darf.

Re: Nachreichen von Unterlagen bei der Einschreibung

Verfasst: Do 28. Feb 2019, 21:24
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Herr Kilgus,

Für die Nachreichung gibt es keine feste Frist. Eine Nachreichung kann aber abhängig vom Zeitpunkt dazu führen, dass Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen (Semesterbescheinigung, BAföG-Bescheinigung, Semesterticket) erst nach Semesterbeginn erhalten. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie das Transcript also so schnell wie möglich nachreichen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Immatrikulationsantrag und den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung in jedem Fall innerhalb Ihrer Immatrikulationsfrist (siehe Zulassungsbescheid) einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling