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Zweitstudium bei bundesweit vergebenen Fächern
Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 12:23
von ViktorKauter
Hallo,
ich verstehe nicht ob ich mich bei Hochschulstart.de für Erststudengangshörer oder ZweitStudiengangshörer bewerben soll.
Hintergrund: ich habe meinen Bachelor 2015 abgeschlossen,
werde den Master aber nach dem 15.7.19 abschließen.
Welches Zeugnis zählt denn jetzt??
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Re: Zweitstudium bei bundesweit vergebenen Fächern
Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 13:16
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Lieber Herr Kauter,
bevor ich auf Ihre Frage eingehe, wäre es für die Antwort hilfreich, wenn Sie uns kurz angeben, für welchen Studiengang möchten Sie sich bewerben?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Re: Zweitstudium bei bundesweit vergebenen Fächern
Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 13:19
von ViktorKauter
Hallo,
Ja selbstverständlich.
Ich dachte nur, dass das Auswahlverfahren für die über Hochschulstart vergebenen Fächer identisch ist.
Ich würde gerne Medizin studieren.

Re: Zweitstudium bei bundesweit vergebenen Fächern
Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 14:11
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Lieber Herr Kauter,
für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist die Information auch dieselbe. Ich wollte aber dennoch sicherheitshalber nachfragen, da die Uni Hamburg auch einige andere Studiengänge über ein Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) anbieten, bei denen sich die Bewerber/innen ebenfalls über hochschulstart.de registrieren müssen und das Auswahlverfahren über hochschulstart.de läuft. Für diese anderen Studiengänge sind die Informationen zu Ihrer Frage anders.
Sie finden Informationen für eine Bewerbung im Studiengang Medizin als Zweitstudium unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf.
Haben Sie sowohl ein Bachelorstudium als auch ein Masterstudium abgeschlossen, können Sie sich aussuchen, ob Sie sich mit der Note des BA-Abschlusses oder des MA-Abschlusses bewerben. Allerdings muss der Masterabschluss dann bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen, was nach Ihren Angaben für eine Bewerbung zum Wintersemester 19/20 nicht der Fall ist.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch