Bearbeitet Verschobene Prüfung/Rückmeldung
Moin liebes Team!
Ich habe im Sommersemester meine BA in MuK geschrieben und muss den Regularien zufolge bis März 2019 meine mündliche Prüfung dazu abgelegt haben. Aus akuten gesundheitlichen Gründen ist dies nun in den April verschoben worden (mit Genehmigung des Prüfungsausschusses). Da es sich aber um ein normalerweise nicht "erlaubtes" zusätzliches Semester handelt, bin ich unsicher, wie ich nun bei der Rückmeldung verfahren soll, um immatrikuliert zu bleiben.
Einfach alles so machen wie immer?
Danke und liebe Grüße!
Re: Verschobene Prüfung/Rückmeldung
Hallo Lissiethecat,

das hängt davon ab, ob die Prüfung noch zum Wintersemester zählt oder bereits zum Sommersemester. Fragen Sie am besten in Ihrem Studienbüro nach, ob Sie für die Prüfung immatrikuliert sein müssen oder nicht.
Ist eine Immatrikulation im Sommersemester noch erforderlich, melden Sie sich ganz normal durch Zahlung des Semesterbeitrags zurück.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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