Seite 1 von 1

Verspätete Rückmeldung & Studenten-Status

Verfasst: Mo 25. Mär 2019, 09:04
von Schulz1987
Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Team von Campus-Center..

Da ich kurzfristig die Aussicht auf eine lohnenswerte Vollzeit-Stelle bekommen habe, spiele ich mit dem Gedanken, mich zu exmatrikulieren...

Aktuell bin ich in dieser Firma als Werkstudent tätig.

Da es mit der Vertragsunterzeichnung wg. personellen Engpass noch ein-zwei Wochen dauern kann, möchte ich ggf die Möglichkeit der "verspäteten Rückmeldung" nutzen.

Meine Frage: Wie schnell ist die Exmatrikulation wg. nicht fristgerechter Zahlung des Semesterbeitrags vollzogen? Geht diese direkt am 01.04 raus?

Verliere ich mit der Exmatrikulation auch sofort meinen Studenten-Status? Dieser Punkt ist wichtig, da an diesen meine Werkstudenten-tätigkeite und meine studentische Krankenversicherung geknüpft ist..

Ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen können

Mfg, C.Schulz

Re: Verspätete Rückmeldung & Studenten-Status

Verfasst: Mo 25. Mär 2019, 15:57
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo C.Schulz,

einen genauen Tag für die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung kann ich Ihnen nicht nennen, in der Regel werden diese aber zeitig nach dem 01.04. vollzogen. Mit der Exmatrikulation verlieren Sie den Studierendenstatus rückwirkend zum 01.04.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Hintergrund Ihrer Frage verstehe, denn wenn ich Sie richtig verstehe, besteht keine Unsicherheit bezüglich dessen, ob Sie die Stelle erhalten oder nicht, sondern nur bezüglich des Datums der Vertragsunterzeichnung. Die Option der verspäteten Rückmeldung würde nun, soweit ich sehe, für Sie nur einen Vorteil bieten, wenn es möglich wäre, dass der Vertrag doch nicht zustande kommt und Sie in dem Fall weiter eingeschrieben bleiben möchten. Sollte es für Sie hingegen wichtig sein, bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bzw. des Antritts der neue Stelle immatrikuliert zu bleiben, müssen Sie sich fristgerecht zurückmelden, da Sie den Studierendenstatus, wie oben erläutert, rückwirkend zum 01.04. verlieren, wenn Sie aufgrund von fehlender Rückmeldung exmatrikuliert werden - dies ist unabhängig davon, wann die Exmatrikulationsbescheide erstellt werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling