Werkstudent trotz Teilzeitstudium

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Sunny007
Beiträge: 2
Registriert: Mi 27. Mär 2019, 17:35

Bearbeitet Werkstudent trotz Teilzeitstudium

Beitrag von Sunny007 »

Hallo,
ich befinde mich im 5. Semester meines Masterstudiums und komme im April 2019 in mein 6. Semester (letztes Semester). Da ich einen Kurs im Methodenbereich nicht bestanden habe und diesen im nächsten Semester nachholen muss, habe ich Angst davor, erneut durchzufallen, was eine Exmatrikulation zur Folge hätte.

Ich habe vor ein Teilzeitstudium anmelden, damit das nächste Semester nicht mein letztes, sondern vorletztes wird. Ich arbeite 18-Stunden die Woche in einem Großkonzern. Die formale Voraussetzung der Uni Hamburg für die Beantragung eines Teilzeitstudiums liegt somit vor.

Frage: Kann ich trotz Teilzeitstudium als Werkstudent beschäftigt sein?
Wie kann ich meinem Arbeitgeber nachweisen, dass das Studium weiterhin meinen Lebensschwerpunkt ausmacht?


1.) Ich würde weiterhin 18-Wochenstunden arbeiten (20-Wochenstunden-Grenze würde damit eingehalten werden).

2.) Meine "Zeit und Arbeitskraft" würde überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden (eine Beschäftigung „neben“ dem Studium ist somit gewährleistet).
Das Studium würde ich mit 5 offenen Kursen weiterhin als Schwerpunkt gewichten.

Vielen Dank im Voraus.
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Werkstudent trotz Teilzeitstudium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Sunny007,

Ich fürchte, bei Ihrer Frage können wir Ihnen nicht in großem Maße weiterhelfen. Von Seiten der Universität betrachtet besteht in Bezug auf Ihre Planung kein Problem - ein Teilzeitstudium kann genehmigt werden - das wissen Sie aber ja bereits.

Ihre zentrale Frage danach, ob eine Weiterbeschäftigung als Werkstudent im Teilzeitstudium möglich ist und welche Nachweise erforderlich sind, müssen Sie dagegen mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Sunny007
Beiträge: 2
Registriert: Mi 27. Mär 2019, 17:35

Re: Werkstudent trotz Teilzeitstudium

Beitrag von Sunny007 »

Hallo Frau Schelling,

mein Arbeitgeber benötigt einen Nachweis darüber, dass mein Teilzeitstudium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums in Anspruch nimmt. Damit ist das Steuerprivileg gegeben. Mit meinen zwei ausstehenden Semestern - aus Basis eines Teilzeitstudiums, die jeweils einen Umfang von 30 CP entsprechen, erfülle ich gemäß der Deutschen Rentenversicherung die Vorraussetzung und damit auch die Vorgabe, dass meine "Zeit und Arbeitskraft" überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird.
Ein Nachweis soll über die Universität erbracht werden.

Wer kann mir ein solches Schreiben ausstellen?

Vielen Dank im voraus.
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Werkstudent trotz Teilzeitstudium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Sunny007,

Ein solches Schreiben kann Ihnen von der Uni Hamburg nicht ausgestellt werden. Grund hierfür ist, dass sich bei einem Teilzeitstudium die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen in der Weise verlängern, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht (vgl. Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg §8). Ein Teilzeitstudium nimmt daher rechtlich betrachtet nicht mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums in Anspruch. Zwar ist es Ihnen in einem Teilzeitstudium von Seiten der Universität aus erlaubt, mehr als die Hälfte der laut Studienplan in einem Semester zu erbringenden LP zu erbringen, es kann Ihnen aber natürlich nicht vorab bescheinigt werden, dass Sie das tun werden. Ggf. können Sie nach Ende eines Semesters einen Nachweis darüber erhalten, dass Sie in dem betreffenden Semester trotz der Immatrikulation in Teilzeit mehr als 15 LP erbracht haben, ob das Ihrem Arbeitgeber ausreichen würde, kann ich allerdings nicht beurteilen.

Die folgende Webseite des Verbands der Studierendenwerke legt nahe, dass sich ein Teilzeitstudium und eine Werkstudententätigkeit grundsätzlich nicht miteinander vereinbaren lassen: https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg Zu rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, aber nicht direkt das Studium betreffen (dazu gehört eine Werkstudententätigkeit) berät das Studierendenwerk Hamburg, daher sollten Sie dort noch einmal nachfragen, wie die genauen Regelungen aussehen: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... tung/BeSI/

Darüber hinaus stelle ich mir aber die Frage, ob ein Teilzeitstudium Ihnen in Bezug auf das Ausgangsproblem der nicht bestandenen Prüfung, das Sie schildern, überhaupt weiterhilft und ob sich das Problem nicht auch anders lösen lässt. In den meisten Masterstudiengängen haben Sie die Möglichkeit, auch in Vollzeit länger zu studieren als 6 Semester, ohne dass sich daraus ein Problem ergibt. Sie müssen dann lediglich eine Studienfachberatung absolvieren, bevor das 6. Semester beendet ist. Hierzu sollten Sie sich noch einmal bei der Studienkoordination Ihres Studiengangs erkundigen - ggf. ist es gar nicht nötig, dass Sie ein Teilzeitstudium beantragen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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