Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Online-Bewerbung fristgerecht abgeschickt. Nun habe ich gelesen, dass die Unterlagen auch ausgedruckt eingesendet werden müssen. In der Mail steht geschrieben, dass die schriftlichen Unterlagen bis zum 31.03. vorliegen müssen. Bezieht sich diese Aussage auf die ausgedruckten Unterlagen? Macht es somit Sinn, wenn ich meine Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch ausdrucke und abschicke oder ist die Frist bereits abgelaufen?
Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße!
Liebe Laura,
bei der Bewerbung für den Masterstudiengang MIBAS handelt es sich um eine papierlose Bewerbung mit einer Uploadfunktion direkt in der Online-Bewerbung. Es ist also ausreichend, wenn Sie die Online-Bewerbung und die hochzuladenden Dokumente innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch abgesendet haben. Sie brauchen Ihre Bewerbung und die Dokumente nicht ausdrucken und auch nicht an den Fachbereich postalisch senden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
bei der Bewerbung für den Masterstudiengang MIBAS handelt es sich um eine papierlose Bewerbung mit einer Uploadfunktion direkt in der Online-Bewerbung. Es ist also ausreichend, wenn Sie die Online-Bewerbung und die hochzuladenden Dokumente innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch abgesendet haben. Sie brauchen Ihre Bewerbung und die Dokumente nicht ausdrucken und auch nicht an den Fachbereich postalisch senden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg