Abiturzeugnis

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Maxy
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Bearbeitet Abiturzeugnis

Beitrag von Maxy »

Hallo,
1.sofern das Abiturzeugnis Bestandteil der Bewerbungsunterlagen war , muss diese dann erneut eingereicht werden und zwar in amtlich beglaubigter Form? Die Note des Abi-Zeugnisses war relevant für die Auswahl der Bewerber!

2. Können sie vor Ort die Echtheit der Kopie des Abi-Zeugnisses bestätigen praktisch als amtliche Beaglubigungs-Ersatz ?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Abiturzeugnis

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Maxy,

In diesem Fall muss das Abiturzeugnis in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden. Ob die Echtheit der Kopie vor Ort bestätigt werden kann, wenn Sie das Original vorlegen, hängt immer vom Besucheraufkommen in den jeweiligen Sprechstunden ab. Während der Sprechzeiten können Sie über die folgende Seite Informationen über das Besucheraufkommen und die Wartezeiten abrufen: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/wartezeiten.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Maxy
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Re: Abiturzeugnis

Beitrag von Maxy »

Muss ich das Abi-Zeugnis auch dann einreichen wenn ich schon in der Universität Hamburg immatrikuliert bin/ studiere?
Ich meine, ich hab ja schon damals bei meiner Bachelor-Immatrikulation 2012 das Abi Zeugnis amtlich beglaubigt eingereicht . Am Inhalt hat sich ja nichts geändert. Damals wurde es ja akzeptiert, sonst wäre ich nicht da wo jetzt bin, oder?

Ist das Einreichen unter diesen Umständen immer noch zwingend erforderlich?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Abiturzeugnis

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Maxy,

Sie müssen das Zeugnis auch dann noch einmal einreichen, wenn Sie es bereits zu einer früheren Immatrikulation für einen anderen Studiengang eingereicht haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Maxy
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Re: Abiturzeugnis

Beitrag von Maxy »

Hi,

Auf ihrer Homepage auf dem Link: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ibung.html steht allerdings wörtlich:
"Für die Einschreibung in einem Masterstudiengang ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ebenfalls nicht mehr erforderlich."

Welche Information ist nun richtig: Diese oder Ihre?

Gruß
Dana
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Re: Abiturzeugnis

Beitrag von Dana »

Das würde mich allerdings auch interessieren, da ich auch bei der Bewerbung das Abi-Zeugnis eingereicht habe, da es auch für die Master-Bewerbung relevant ist:

Ich habe sogar meine Immatrikulations-Unterlagen persönlich in der Sprechstunde abgegeben-also mit Prüfung auf Vollständigkeit- ohne das Abiturzeugnis, und der Sachbearbeiter hatte keine Beanstandungen.

Irgendwo muss also ein Fehler sein. Können sie das bitte prüfen?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Abiturzeugnis

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Maxy, hallo Dana,

Da die Regelungen für die Immatrikulation in den unterschiedlichen Masterstudiengängen unterschiedlich sind, schreiben Sie mir bitte beide, für welchen Studiengang Sie sich einschreiben. Dann kann ich Ihre Frage in beiden Fällen klären - es ist hier möglich, dass die Antworten für unterschiedliche Studiengänge unterschiedlich ausfallen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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