Hallo,
1.sofern das Abiturzeugnis Bestandteil der Bewerbungsunterlagen war , muss diese dann erneut eingereicht werden und zwar in amtlich beglaubigter Form? Die Note des Abi-Zeugnisses war relevant für die Auswahl der Bewerber!
2. Können sie vor Ort die Echtheit der Kopie des Abi-Zeugnisses bestätigen praktisch als amtliche Beaglubigungs-Ersatz ?