ist ein DipHE eine Hochschulberechtigung?

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ilamXidar
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Registriert: Di 2. Apr 2019, 13:13

Bearbeitet ist ein DipHE eine Hochschulberechtigung?

Beitrag von ilamXidar »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage bezüglich der Hochschulberechtigung.
Ich bin deutscher Staatsbürger, mein höchster deutscher Schulabschluss ist die Mittlere Reife.
Ich fing vor einigen Jahren an einen B.Sc in "games programming" von einer privaten deutschen Institution, in Kooperation mit einer britischen Hochschule, anzustreben.
Als ich ein Jobangebot bekam, brach ich das Studium ab und bekam ein "Diploma of Higher Education" mit 240 Credit Points (britisches system / Studienleistung von 2 Jahren) von der britischen Hochschule verliehen.
Die britische Hochschule ist in Anabin mit H+ anerkannt.
Seitdem habe ich in Deutschland gut 4 Jahre Berufserfahrung als Softwareentwickler gesammelt.
Ist es für mich möglich über das reguläre deutsche Hochschulsystem, unter diesen Voraussetzungen, den Bachelor Abschluss, im informatik Umfeld, "nachzumachen"?

Falls ja, wie würde sich dann NC/Wartesemester berechnen?
Wäre es möglich sich Studienleistungen oder Berufserfahrung "anrechnen" zu lasen?

Vielen Dank im Voraus.
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: ist ein DipHE eine Hochschulberechtigung?

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) ilamXidar,

die mittlere Reife ist für ein Studium an der Uni Hamburg nicht ausreichend. Um zu wissen, ob Ihr begonnenes Studium in Kombination mit dem Zeugnis der britischen Hochschule eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt, dazu müssen Sie eine Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist beantragen. Uni-assist überprüft Ihre Vorbildung anhand Ihrer eingereichten Unterlagen und bescheinigt in dem für Sie besten Fall eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung. Weitere Informationen zur Vorprüfungsdokumentation finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/vpd. Beachten Sie bitte, dass uni-assist bis zu 4-6 Wochen zur Erstellung einer Vorprüfungsdokumentation benötigt. Wenn Ihre Vorbildung eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt, wird in der Vorprüfungsdokumentation auch eine in das deutsche Notensystem umgerechnete Note angegeben, mit dieser Sie sich dann bewerben können.

Weitere Informationen zur Bewerbung mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

Wenn Sie später einen Studienplatz an der Uni Hamburg erhalten haben, können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Leistungsanerkennungen werden an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen, wenn Sie immatrikuliert sind. Berufserfahrungen werden in der Regel nicht anerkannt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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