Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes auf einer vollstationären Station einer Psychiatrie gearbeitet. In manchen Bundesländern wird die pflegerische Tätigkeit in einer Psychiatrie als Pflegepraktikum anerkannt, in anderen jedoch nicht.
Wie ist dies in Hamburg geregelt? Kann ich meine Arbeit in der Psychiatrie als Pflegepraktikum anerkennen lassen? Und muss die Anerkennung in Hamburg erfolgen oder darf dies in meinem Heimatbundesland geschehen?
Mit freundlichen Grüßen
lenalach
Hallo lenalach,
die Anerkennung von Pflegediensten vor dem Studium unterliegt der Approbationsordnung für Ärzte. In §6 Absatz 2 ÄApprO ist geregelt, welche Tätigkeiten bzw. Ausbildungen auf den Krankenpflegedienst anzurechnen sind.
Sie können den Antrag auf Anerkennung bereits vor dem Studium in dem Landesprüdfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie geboren wurden, stellen. Sie können den Antrag auch nach der Zulassung in Hamburg beim Landesprüfungsamt Hamburg stellen. Für die Antragstellung in Hamburg finden Sie ausführliche Hinweise zu den Anforderungen an das Praktikum unter https://www.uke.de/studium-lehre/modell ... index.html sowie im Merkblatt des Landesprüfungsamtes: https://www.hamburg.de/contentblob/1241 ... dienst.pdf
Da die Prüfung und Anerkennung von den Landesprüfungsämtern vorgenommen wird, können wir an dieser Stelle keine Auskunft geben, ob Ihr Praktikum ausreichend ist oder nicht.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Anerkennung von Pflegediensten vor dem Studium unterliegt der Approbationsordnung für Ärzte. In §6 Absatz 2 ÄApprO ist geregelt, welche Tätigkeiten bzw. Ausbildungen auf den Krankenpflegedienst anzurechnen sind.
Sie können den Antrag auf Anerkennung bereits vor dem Studium in dem Landesprüdfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie geboren wurden, stellen. Sie können den Antrag auch nach der Zulassung in Hamburg beim Landesprüfungsamt Hamburg stellen. Für die Antragstellung in Hamburg finden Sie ausführliche Hinweise zu den Anforderungen an das Praktikum unter https://www.uke.de/studium-lehre/modell ... index.html sowie im Merkblatt des Landesprüfungsamtes: https://www.hamburg.de/contentblob/1241 ... dienst.pdf
Da die Prüfung und Anerkennung von den Landesprüfungsämtern vorgenommen wird, können wir an dieser Stelle keine Auskunft geben, ob Ihr Praktikum ausreichend ist oder nicht.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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