Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute meinen Immatrikulationsantrag verschickt.
Zu spät habe ich gerade, als ich etwas anderes gesucht habe, gelesen, dass zur Immatrikulation für den Master in Psychologie ein Sprachnachweis erbracht werden muss, obwohl dies für mich aus der Checkliste nicht hervorging. Ich ging somit davon aus, dass ich keine Hochschulzugangsberechtigung mitsenden musste.
Ebenso habe ich kein Transcript of Records mitgesendet, da ich davon ausging, dass ein endgültiges Bachelor-Abschlusszeugnis alle relevanten Informationen beinhalte.
Können Sie mir mitteilen, ob ich bei beiden Aspekten falsch lag und somit alles bis zum 02.09. nachschicken muss und andernfalls meine Immatrikulation nicht erfolgen wird?
Des Weiteren liegt mir das Transcript of Records nur in einer vorläufigen Form vor. Würde dies, falls an sich erforderlich, reichen in Verbindung mit dem Nachweis des abgeschlossenen Studiums durch das Zeugnis oder muss zwangsläufig eine Endversion eingereicht werden?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anina A.