Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich den Aufnahmebedingungen zum Bachelorstudiengang "Volkswirtschaftslehre" und würde mich sehr freuen, von Ihnen nähere Informationen zu bekommen.
Ich habe in Österreich eine Studiengangszulassungsprüfung gemacht und anschließen an der IMC Fachhochschule Krems das Bachelorstudium "Advanced Nursing Practice" absolviert. Nun würde ich mich sehr für Volkswirtschaftslehre interessieren und dies sehr gerne mit einer Auslandserfahrung verbinden.
Meine Frage: Wird die Studiengangszulassungsprüfung und das Bachelorstudium "Advanced Nursing Practice" für den Bachelorstudiengang VWL anerkannt oder sind noch weitere Aufnahmebedingungen nachzureichen?
Herzlichen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Julia Stranzl
Liebe Frau Stranzl,
Um sich für den Bachelorstudiengang VWL der Uni Hamburg bewerben zu können, benötigen Sie nur eine Hochschulzugangsberechtigung. Ich gehe stark davon aus, dass Sie nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium in Österreich über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen verfügen, kann Ihnen das aber nicht vollständig sicher bestätigen, da die Uni Hamburg ausländische Vorbildung nicht selbst überprüft. Für eine Bewerbung an der Uni Hamburg benötigen Sie als Bewerberin mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung daher eine Vorprüfungsdokumentation von der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). uni-assist stellt in dieser Vorprüfungsdokumentation fest, ob die im Ausland erworbene Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland anerkannt ist. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um sich für den Bachelorstudiengang VWL der Uni Hamburg bewerben zu können, benötigen Sie nur eine Hochschulzugangsberechtigung. Ich gehe stark davon aus, dass Sie nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium in Österreich über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen verfügen, kann Ihnen das aber nicht vollständig sicher bestätigen, da die Uni Hamburg ausländische Vorbildung nicht selbst überprüft. Für eine Bewerbung an der Uni Hamburg benötigen Sie als Bewerberin mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung daher eine Vorprüfungsdokumentation von der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). uni-assist stellt in dieser Vorprüfungsdokumentation fest, ob die im Ausland erworbene Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland anerkannt ist. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg