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Rechtswissenschaft: Zwischenprüfung

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 17:33
von Admirela
Sehr geehrte Damen und Herren,

Muss man sich zur Zwischenprüfung trotzdem anmelden auch wenn man erst die Wiederholungsklausur aus dem 5. Semester bestanden hat?
Schließlich hat man bspw. Im Wintersemester Zeit sich bis Ende März anzumelden.
Die Wiederholungsklausur findet jedoch erst im April statt.
Und anmelden kann man sich erst wenn alle Klausuren und Hausarbeiten aus dem Grundstudium bestanden sind.
Bedeutet dass, das man sich einfach im nächsten Semester anmelden kann oder kommt das Zwischenzeugnis automatisch?
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag noch.
GlG :D
Admirela

Re: Rechtswissenschaft: Zwischenprüfung

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 18:38
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Admirela,

Ich vermute, dass Sie sich auf die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft beziehen. In dem Fall wenden Sie sich mit diesen fachspezifischen Fragen an die Fakultät für Rechtswissenschaft: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... mular.html

Sollten Sie sich auf einen anderen Studiengang beziehen, melden Sie sich gern noch einmal, dann gebe ich Ihnen den Kontakt zur entsprechenden Fakultät.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling