Zu geringen Semesterbeitrag überwiesen?
Verfasst: Sa 11. Mai 2019, 17:46
Sollten Sie versehentlich nur einen Teil des Semesterbeitrages überwiesen haben, können Sie den fehlenden Anteil problemlos nachträglich überweisen. Hierfür überweisen Sie den fehlenden Anteil unter Angabe Ihrer Matrikelnummer innerhalb der Rückmeldefrist. Die Beträge werden dann verrechnet.