Hallo,
mein Name ist Max-Magnus Fritzsche und ich habe heute eine Zulassung für den Medizinstudiengang an der Uni Hamburg bekommen - ich bin überglücklich.
Allerdings habe ich eine wichtige Frage:
- Ich bin an der Humboldt-Universität zu Berlin in einem Studium (Philosophie-BWL) im 7. Semester eingeschrieben.
Muss ich mich zwangsläufig exmatrikulieren, um den Medizinstudienplatz in Hamburg anzunehmen?
Wenn ich mich exmatrikulieren muss, aber der Exmatrikulationsbescheid nicht innerhalb der Studienplatzannahmefrist ankommt, ist es möglich, diesen nachzureichen?
Mit freundlichen Grüßen,
Max-Magnus Fritzsche
Lieber Herr Fritzsche,
Wenn Sie Ihr Studium in Hamburg antreten möchten, müssen Sie sich an der Humboldt Universität exmatrikulieren. Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung aber bis zu 10 Tage nach Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie Ihr Studium in Hamburg antreten möchten, müssen Sie sich an der Humboldt Universität exmatrikulieren. Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung aber bis zu 10 Tage nach Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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