Hallo,
ich habe eine generelle Frage zur Exmatrikulation.
Wenn ich mich zum 30.Juni 2019 exmatrikuliere, war ich ja genau das halbe Semester eingeschrieben.
Ist es möglich, daher die halbe oder zumindest einen Anteil der Semestergebühr zurückerstattet zu bekommen?
Falls ja: An wen muss man diesen Antrag stelle? Oder geht das automatisch?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Luisa
Liebe Luisa,
der Semesterbeitrag wird nicht anteilig zurückerstattet. Sie können sich aber den Anteil des Beitrags, der für das Semesterticket aufgewendet wird, für die verbleibende Zeit nach der Exmatrikulation zurückerstatten lassen. Dies beantragen Sie direkt beim HVV: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
der Semesterbeitrag wird nicht anteilig zurückerstattet. Sie können sich aber den Anteil des Beitrags, der für das Semesterticket aufgewendet wird, für die verbleibende Zeit nach der Exmatrikulation zurückerstatten lassen. Dies beantragen Sie direkt beim HVV: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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