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Exmatrikulation nach letzter Prüfung

Verfasst: Mo 20. Mai 2019, 17:58
von Hannah.K
Hallo,

ich werde im Juni meine letzte Prüfung (mündliche Prüfung Master Deutschsprachige Literaturen) ablegen. Aus Versicherungsgründen würde ich gerne schnellstmöglich danach den Studentenstatus loswerden. Allerdings steht die Benotung der mündl. Prüfung und der Masterarbeit dann noch aus. Angenommen, ich stelle am 25.6. einen Exmatrikulationsantrag, ohne an diesem Tag die Noten der Abschussprüfung eingetragen bekommen zu haben - Verliere ich dann den Anspruch auf die Benotung meiner Prüfungen? Verliere ich den Anspruch auf ein Abschlusszeugnis?
Ich frage das, weil ich ja dann keine Studentin mehr wäre, mit der Korrektur der Masterarbeit ja aber eine Leistung der Uni noch in Anspruch nehmen würde.
Ich freue mich über hilfreiche Antworten!
Hannah

Re: Exmatrikulation nach letzter Prüfung

Verfasst: Mo 20. Mai 2019, 20:41
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Hannah,

Den Anspruch auf die Benotung und die Ausstellung des Abschlusszeugnisses verlieren Sie mit der Exmatrikulation nicht. Bitte erkundigen Sie sich aber vor der Exmatrikulation noch einmal beim Studienbüro SLM, ob die Noten problemlos eingetragen werden können, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind. Ansonsten können Sie sich exmatrikulieren, sobald Sie sicher sind, dass Sie die Abschlussprüfungen bestanden haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling