Sehr geehrte Damen und Herren,
nur um ganz sicherzugehen:
Ist es richtig, dass ich den Nachweis über die geforderten Englischkenntnisse (B2) für den Bachelorstudiengang Psychologie auch nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist (sogar bis zum Beginn des 1. Semesters) einreichen kann? Und dass das "noch nicht Einreichen" innerhalb der Bewerbungsfrist (Online-Bewerbung ist bereits abgeschickt) keine Auswirkung auf eine etwaige Zulassung hat?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Beste Grüße und eine erfolgreiche Woche
Veronika Trautmann
Liebe Veronika,
der Nachweis über Ihre Englischkenntnisse muss innerhalb der Immatrikulationsfrist (Mitte bis Ende August) als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Das Nicht-Einreichen des Zertikats innerhalb der Bewerbungsfrist hat keine Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren.
Mit besten Grüßen,
BK
der Nachweis über Ihre Englischkenntnisse muss innerhalb der Immatrikulationsfrist (Mitte bis Ende August) als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Das Nicht-Einreichen des Zertikats innerhalb der Bewerbungsfrist hat keine Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren.
Mit besten Grüßen,
BK
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