Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft, Fremdsprachenkenntnisse
Verfasst: So 9. Jun 2019, 15:40
Hallo,
ich interessiere mich für den gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft. Bei dem Studiengang muss man nachweisen, dass man Türkisch auf einem B2 Niveau beherrscht. Reicht ein Nachweis durch einen Einstufungstest durch zum Beispiel die Volkshochschule oder muss es zwingend ein Zertifikat samt Prüfung sein ?
Ich bedanke mich im voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Fatma
ich interessiere mich für den gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft. Bei dem Studiengang muss man nachweisen, dass man Türkisch auf einem B2 Niveau beherrscht. Reicht ein Nachweis durch einen Einstufungstest durch zum Beispiel die Volkshochschule oder muss es zwingend ein Zertifikat samt Prüfung sein ?
Ich bedanke mich im voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Fatma