Liebes Beratungsteam,
wenn eine Online-Bewerbung von mir gelöscht wurde, zuvor aber der Sonderantrag dazu elektronisch verschickt wurde, muss man bei einer erneuten Bewerbung den Sonderantrag erneut ausfüllen und verschicken? Anders gefragt, gehört zu jeder Bewerbung der dazugehörige Sonderantrag? Wenn ja, was passiert mit dem verschickten Sonderantrag? Wird er ohne die dazugehörige Bewerbung einfach gelöscht?
Viele Grüße
Mari Scholz
Liebe Mari,
mit der Bewerbung löschen Sie gleichzeitig auch den Sonderantrag, auch wenn Sie diesen bereits vor der Bewerbung versendet haben. Bei einer neuen Bewerbung müssen Sie deshalb auch einen neuen Sonderantrag stellen.
Mit besten Grüßen,
BK
mit der Bewerbung löschen Sie gleichzeitig auch den Sonderantrag, auch wenn Sie diesen bereits vor der Bewerbung versendet haben. Bei einer neuen Bewerbung müssen Sie deshalb auch einen neuen Sonderantrag stellen.
Mit besten Grüßen,
BK
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