Hallo,
ich bin momentan in der BA-Abschlussphase an der HU Berlin. Ich würde gern danach an die Uni Hamburg wechseln. Ich bin hör- und sehbehindert. Meine Bearbeitungszeit für de BA-Arbeit wird durch einen Nachteilsausgleich verlängert. Dadurch kann ich sie auch später einreichen. Dadurch würde sich auch die Ausstellung des BA-Zeugnisses verzögern. Ggf. wird das Zeugnis erst nach dem ersten Master-Semester ausgestellt.
Meine Frage dazu ist: Kann ich dennoch eine Rückstufung vermeiden, da die Verzögerung behinderungsbedingt wäre?
Herzliche Grüße
Tobias Jakob
Hallo Tobias Jakob,
es handelt sich bei der Frist für die Nachreichung des Bachelorabschluss schon um eine verlängerte Frist. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Bitte planen Sie die Abgabe der Bachelorarbeit - auch mit Verlängerung - so, dass Sie den Abschluss des Bachelorstudiums bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Master nachweisen können. Alternativ zum Zeugnis kann auch eine Bescheinigung Ihrer Hochschule eingereicht werden, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend. Bitte denken Sie auch in diesem Fall an die Exmatrikulationsbescheinigung (s.a. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung).
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
es handelt sich bei der Frist für die Nachreichung des Bachelorabschluss schon um eine verlängerte Frist. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Bitte planen Sie die Abgabe der Bachelorarbeit - auch mit Verlängerung - so, dass Sie den Abschluss des Bachelorstudiums bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Master nachweisen können. Alternativ zum Zeugnis kann auch eine Bescheinigung Ihrer Hochschule eingereicht werden, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend. Bitte denken Sie auch in diesem Fall an die Exmatrikulationsbescheinigung (s.a. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung).
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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