Exmatrikulationsbescheinigung
Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 14:18
Hallo,
ich studiere noch an der Humboldt-Universität zu Berlin im Bachelor und ich möchte den Master an der Universität Hamburg im Oktober beginnen.
Wie ich es auf https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung unter dem Punkt Bachelorstudium nicht an der Universität Hamburg verstehe, muss man die Exmatrikulationsbescheinigung noch während des ersten Mastersemesters nachreichen. Heißt das, dass ich während des ersten Mastersemesters noch an beiden Universitäten (HU Berlin und Uni Hamburg) gleichzeitig eingeschrieben sein kann, und dass ich mich erst im ersten Mastersemester von der HU Berlin exmatrikulieren muss (Hauptsache die Exmatrikulationsbescheinigung wird vor Ende des ersten Mastersemesters eingereicht)?
MfG Tobas Jakob
ich studiere noch an der Humboldt-Universität zu Berlin im Bachelor und ich möchte den Master an der Universität Hamburg im Oktober beginnen.
Wie ich es auf https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung unter dem Punkt Bachelorstudium nicht an der Universität Hamburg verstehe, muss man die Exmatrikulationsbescheinigung noch während des ersten Mastersemesters nachreichen. Heißt das, dass ich während des ersten Mastersemesters noch an beiden Universitäten (HU Berlin und Uni Hamburg) gleichzeitig eingeschrieben sein kann, und dass ich mich erst im ersten Mastersemester von der HU Berlin exmatrikulieren muss (Hauptsache die Exmatrikulationsbescheinigung wird vor Ende des ersten Mastersemesters eingereicht)?
MfG Tobas Jakob