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Exmatrikulationsbescheinigung

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 14:18
von Tobias Jakob
Hallo,
ich studiere noch an der Humboldt-Universität zu Berlin im Bachelor und ich möchte den Master an der Universität Hamburg im Oktober beginnen.
Wie ich es auf https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung unter dem Punkt Bachelorstudium nicht an der Universität Hamburg verstehe, muss man die Exmatrikulationsbescheinigung noch während des ersten Mastersemesters nachreichen. Heißt das, dass ich während des ersten Mastersemesters noch an beiden Universitäten (HU Berlin und Uni Hamburg) gleichzeitig eingeschrieben sein kann, und dass ich mich erst im ersten Mastersemester von der HU Berlin exmatrikulieren muss (Hauptsache die Exmatrikulationsbescheinigung wird vor Ende des ersten Mastersemesters eingereicht)?

MfG Tobas Jakob

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 14:48
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo Tobias Jakob,

das haben Sie richtig verstanden. Die Zulassung im Master erfolgte unter der Voraussetzung, dass Sie bis zum Ende des erste Fachsemesters im Master Ihr Bachelorzeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Erst wenn beide Unterlagen vorliegen, wird aus der vorläufigen Immatrikulation eine endgültige. Sie erhalten auch erst dann eine Immatrikulationsbescheinigung für den Master.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki