Liebe Malena,
Die Frist bis zum 15.07. zum Einreichen eines Transcript of Records gilt nur dann, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs bewerben und mittels des Transcript of Records nachweisen, dass Sie in dem angestrebten Studiengang bereits Leistungen erbracht haben. Von der Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen ist dies unabhängig, da die Anrechnung in jedem Fall erst nach der Immatrikulation erfolgt. In den Lehramtsstudiengängen können Sie sich unter Vorlage Ihrer vorher erbrachten Studienleistungen und ausgefüllten Formulare zur Anerkennung (
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen) bei den
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, Erziehungswissenschaft) Anerkennungsbescheinigungen ausstellen lassen. Die genehmigten Unterlagen reichen Sie dann zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise beim
Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen ein. Hier werden die Anerkennungen dann in Ihr Leistungskonto für den Studiengang eingepflegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling