Transcript of Records - Frist

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malenamalenamalena
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Registriert: Do 10. Sep 2015, 10:57

Bearbeitet Transcript of Records - Frist

Beitrag von malenamalenamalena »

Hallo,

ich habe bis zum Sommersemester 2015 Sonderpädagogik und Germanistik studiert. Jetzt wurde ich in Hamburg angenommen, allerdings in Bio statt Deutsch. Ich würde mir trotzdem gern ein paar Kurse anrechnen lassen. Gilt die Frist für den Leistungsnachweis nur bis zum 15. Juli oder kann ich mein Transcript of Records noch einreichen - und wenn ja, wo?

Vielen Dank und liebe Grüße,

Malena
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Transcript of Records - Frist

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Malena,

Die Frist bis zum 15.07. zum Einreichen eines Transcript of Records gilt nur dann, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs bewerben und mittels des Transcript of Records nachweisen, dass Sie in dem angestrebten Studiengang bereits Leistungen erbracht haben. Von der Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen ist dies unabhängig, da die Anrechnung in jedem Fall erst nach der Immatrikulation erfolgt. In den Lehramtsstudiengängen können Sie sich unter Vorlage Ihrer vorher erbrachten Studienleistungen und ausgefüllten Formulare zur Anerkennung (Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen) bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, Erziehungswissenschaft) Anerkennungsbescheinigungen ausstellen lassen. Die genehmigten Unterlagen reichen Sie dann zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen ein. Hier werden die Anerkennungen dann in Ihr Leistungskonto für den Studiengang eingepflegt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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