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Zur Masterbewerbung - Anzahl Wartesemester

Verfasst: Do 20. Jun 2019, 13:46
von Brokkoli
Hallo,

ich habe hier in Hamburg an der Uni meinen Bachelor gemacht und mich bereits zum letzten Wintersemester auf einen Masterplatz für Psychologie beworben, den ich nicht bekommen habe. Die Bachelorarbeit hatte ich noch im Sommersemester 2018 angemeldet, der Abschluss ist allerdings auf Februar 2019 datiert und ich war im letzten Wintersemester auch noch als Studentin eingeschrieben. Meine Frage ist nun, ob mir für die diesjährige Bewerbung ein oder zwei Wartesemester angerechnet werden?

Vielen Dank schonmal,
Caren Nagel

Re: Zur Masterbewerbung - Anzahl Wartesemester

Verfasst: Do 20. Jun 2019, 15:05
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo Frau Nagel,

als Wartesemester gelten nur die Zeiten, die Sie nach Abschluss des Bachelorstudiums (i.d.R. Erhalt des Bachelorzeugnisses) an keiner deutschen, staatlichen Hochschule immatrikuliert waren. Die Anmeldung der Bachelorarbeit ist als Datum nicht zulässig.
Da Sie im WiSe 2018/19 noch immatrikuliert waren, kann nur das SoSe 2019 als Wartesemester gelten.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki