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Hochschulwechsel gleicher Studiengang

Verfasst: Fr 21. Jun 2019, 09:07
von jeeettis
Hi!
Mein Freund möchte gerne nach Hamburg an die Uni kommen und studiert momentan VWL an der Universität in Münster. Er würde gerne den Studiengang neu beginnen und nochmal von vorne anfangen. Kann er sich einfach wieder für den Studiengang VWL hier bewerben oder muss er ins höhere Semester einsteigen?

Liebe Grüße! :)

Re: Hochschulwechsel gleicher Studiengang

Verfasst: Fr 21. Jun 2019, 09:29
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo jeeettis,

hat er denn in Münster bereits Studienleistungen erbracht? Und in welchem Fachsemester ist er?

Freundlcihe Grüße
Antje Schulzki

Re: Hochschulwechsel gleicher Studiengang

Verfasst: Fr 21. Jun 2019, 10:05
von jeeettis
Er ist momentan im zweiten Semester und hat noch keine Studienleistungen erbracht!

Liebe Grüße!

Re: Hochschulwechsel gleicher Studiengang

Verfasst: Fr 21. Jun 2019, 12:53
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo jeeettis,

wenn er auch keine Studienleistungen mehr erbringen wird, kann er sich wieder ins 1. Fachsemester bewerben. Es muss dann bereits zur Bewerbung ein Transcript of Records oder eine Bescheinigung der vorherigen Hochschule eingereicht werden, aus der hervor geht, dass bisher keine Leistungen erbracht wurden. Bei der entsprechenden Frage in der Online-Bewerbung ist dann anzugeben "Ja, ich war schon im gleichen Studiengang immatrikuliert, aber ich habe und werde keine anrechenbaren Leistungen erbringen".

Freundliche Grüße
Antje Schulzki

Re: Hochschulwechsel gleicher Studiengang

Verfasst: Fr 21. Jun 2019, 18:55
von jeeettis
Hi!

Super, danke!

Er ist durch drei Klausuren durchgefallen, aber hat nichts bestanden und somit keine Leistungen erbracht. Ist das auch egal? Also girl das als keine Studienleistungen erbracht?

Liebe Grüße,
Jeeettis

Re: Hochschulwechsel gleicher Studiengang

Verfasst: Fr 21. Jun 2019, 20:20
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo jeeettis,

ja, wenn alle Leistungen nicht bestanden wurden, gilt das als keine erbrachte Studienleistungen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki