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Beurlaubung auch nach Überweisung des Beitrags?

Verfasst: Do 10. Sep 2015, 20:05
von Jette2
Guten Abend,

ich habe für das kommende WiSe bereits den Semesterbeitrag überwiesen, da ich bis vor 2 Wochen noch fest davon ausging, definitiv im WiSe zu studieren.
Nun hat sich allerdings meine Situation geändert, und ich wollte mich für das kommende Semester beurlauben lassen.
Ich glaube, mein Grund für diese Unterbrechung gilt jedoch nicht als "wichtiger Grund".

Was kann ich jetzt tun?

Vielen Lieben Dank
Jette

Re: Beurlaubung auch nach Überweisung des Beitrags?

Verfasst: Fr 11. Sep 2015, 12:59
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Jette,

Wenn der Grund, aus dem Sie sich beurlauben lassen möchten, nicht klarer Weise unter die in der Immatrikulationsordnung (§6) angegebenen Gründe für eine Beurlaubung fällt, sollten Sie sich per Kontaktformular an das Team Studierendenangelegenheiten wenden, um zu klären, ob Sie sich beurlauben lassen können, da dies dann anhand Ihrer Daten im Einzelfall geklärt werden muss. Sie können auch die persönlichen Sprechzeiten des Teams nutzen, sofern Sie vor Ort sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling