Härtefallantrag
Verfasst: Do 27. Jun 2019, 10:07
Liebes Beratungsteam,
wenn ich den Härtefallantrag wegen der Betreuung Minderjähriger Kinder stelle, muss dem ausgedruckten Antrag Samt den Belegen auch der Ausdruck der Online Bewerbung zugefügt und mitgeschickt werden?
Meine zweite Frage: Bei der formlosen Begründung, in der ich auf einem gesonderten Blatt die von mir geltend gemachten Gründe ausführlich darlegen soll. In der Begründung reicht es doch in meinem Fall aus, wenn ich kurz wegen Betreuung oder Pflege eines minderjährigen Kindes (im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG) den Härtefall begründe. Ausführliche Begründung ist dann nicht nötig, oder?
Viele Grüße, Mari Scholz
wenn ich den Härtefallantrag wegen der Betreuung Minderjähriger Kinder stelle, muss dem ausgedruckten Antrag Samt den Belegen auch der Ausdruck der Online Bewerbung zugefügt und mitgeschickt werden?
Meine zweite Frage: Bei der formlosen Begründung, in der ich auf einem gesonderten Blatt die von mir geltend gemachten Gründe ausführlich darlegen soll. In der Begründung reicht es doch in meinem Fall aus, wenn ich kurz wegen Betreuung oder Pflege eines minderjährigen Kindes (im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG) den Härtefall begründe. Ausführliche Begründung ist dann nicht nötig, oder?
Viele Grüße, Mari Scholz