Bearbeitet Härtefallgrund "Ortsbindung": Welchen Inhalt soll fachärztliches Gutachten haben?
Guten Tag,

als ich meinen Arzt und Therapeuten um ein Gutachten für einen Härtefallantrag (wg. Ortsbindung aus gesundheitlichen Gründen) zur Masterbewerbung bat, fragte dieser nach den notwendigen Inhalten und Kriterien.
Im Dokument "Informationen zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung für Bewerber_innen für konsekutive Masterstudiengänge" findet sich unter 2.3.1 Gesundheitliche Gründe lediglich der Passus "im Regelfall fachärztliches Gutachten bzw. Stellungnahme (in Ausnahmefällen geeignete Äquivalente);". Unter 2.2, wo die sog. Eilfälle behandelt werden, steht deutlich mehr zum Inhalt des Fachärztlichen Gutachtens, sogar Prognosen u.a.
Können Sie sagen, was im Gutachten für Ortbindungsfälle drinstehen muss?
Re: Härtefallgrund "Ortsbindung": Welchen Inhalt soll fachärztliches Gutachten haben?
Hallo AntonWarden,

eine Mustervorlage oder Ähnliches gibt es für das fachärztliche Gutachten nicht.
Aus dem Gutachten muss hervorgehen, dass es schwerwiegende gesundheitliche Gründe gibt, die dazu führen, dass das angestrebte Masterstudium nur am Studienort Hamburg möglich und/oder ein Umzug an einen anderen Studienort nicht zumutbar ist. Unter 2.3.1 der Pdf finden Sie Beispiele dafür aufgelistet.

Sie können auch die Beratung des Büros für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Anspruch nehmen: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... erung.html

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten