Aktualität des Nachweises über die Krankenversicherung
Verfasst: Fr 28. Jun 2019, 14:18
Sehr geehrte Damen und Herren des cc-forums,
ich habe mich innerhalb der laufenden Bewerbungsfrist für einen M.Ed. in Hamburg beworben (B.A. ebenfalls an der UHH) und habe der Checkliste zur Immatrikulation entnommen, dass wir u.a. unsere Krankenversicherung erneut nachweisen sollen (Link unten, Punk 3). Hieraus ergibt sich für mich die Frage, wie aktuell dieser Nachweis sein muss.
Mir liegt einerseits der Nachweis vor, den ich zur Einschreibung im WiSe 16/17 genutzt habe und andererseits habe ich eine Bescheinigung der Krankenkasse vom 5.6.2019. Kann ich diesen Nachweis vom 5.6. auch zur Einschreibung nutzen, oder ist es dabei notwendig eine neue Bescheinigung zu beantragen?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Link:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf
ich habe mich innerhalb der laufenden Bewerbungsfrist für einen M.Ed. in Hamburg beworben (B.A. ebenfalls an der UHH) und habe der Checkliste zur Immatrikulation entnommen, dass wir u.a. unsere Krankenversicherung erneut nachweisen sollen (Link unten, Punk 3). Hieraus ergibt sich für mich die Frage, wie aktuell dieser Nachweis sein muss.
Mir liegt einerseits der Nachweis vor, den ich zur Einschreibung im WiSe 16/17 genutzt habe und andererseits habe ich eine Bescheinigung der Krankenkasse vom 5.6.2019. Kann ich diesen Nachweis vom 5.6. auch zur Einschreibung nutzen, oder ist es dabei notwendig eine neue Bescheinigung zu beantragen?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Link:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf