Guten Tag,
zum WS 2016 habe ich mein Studium M.A. Bildungs- und Erziehungswissenschaften aus persönlichen Gründen abgebrochen und mich exmatrikuliert.
Nun würde ich meine Abschlussarbeit und die fehlenden CP gerne nachholen (Matrikelnummer 6596294). Bewerbe ich mich hierfür nochmals regulär für das Studium? Wenn ja, erfolgt die Einstufung in das richtige Semester nach erfolgreicher Bewerbung und stelle ich dann einen Antrag auf Anerkennung meiner Leistungen? Zudem bin ich mir unsicher welche Angaben ich (sofern es richtig ist) in folgenden Punkten mache:
Angaben zum bisherigen Studienverlauf
Wartezeit
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe oder den Verweis an die richtige Stelle!
mit freundlichen Grüßen
Annabelle Gernhuber
Liebe Annabelle,
ja, Sie bewerben sich erneut in das erste Fachsemester und lassen sich dann nach erfolgreicher Immatrikulation Ihre bereits erworbenen Studienleistungen anerkennen, eine Höherstufung kann daraus erfolgen.
Bei den Angaben zum Studienverlauf geben Sie die Semester an, in denen Sie immatrikuliert waren. Die Wartesemester werden ab Abschluss des Bachelorstudiengangs bis Semesterbeginn WS 2019/20 gerechnet, jedoch minus Ihre Studienzeiten im Masterstudiengang oder an anderen Hochschulen in Deutschland.
Mit besten Grüßen,
BK
ja, Sie bewerben sich erneut in das erste Fachsemester und lassen sich dann nach erfolgreicher Immatrikulation Ihre bereits erworbenen Studienleistungen anerkennen, eine Höherstufung kann daraus erfolgen.
Bei den Angaben zum Studienverlauf geben Sie die Semester an, in denen Sie immatrikuliert waren. Die Wartesemester werden ab Abschluss des Bachelorstudiengangs bis Semesterbeginn WS 2019/20 gerechnet, jedoch minus Ihre Studienzeiten im Masterstudiengang oder an anderen Hochschulen in Deutschland.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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