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Fragen zur MA-Bewerbung bzgl. "Ergänzende Angaben zum Studienverlauf"

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 13:34
von Ilkay
Sehr geehrte Campus-Center Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

für meine Masterbewerbung im Studiengang Psychologie waren mir folgende Angaben in der Online-Bewerbung unklar:

1. Zu der Rubrik "Ergänzende Angaben zum Studienverlauf" habe ich beim Verlaufstyp "Inland" gewählt, da ich zurzeit an der Uni Bremen eingeschrieben bin. Allerdings habe ich mein BA-Zeugnis noch nicht erhalten, meine BA habe ich allerdings bereits abgegeben und sie befindet sich in Prüfung. Daher war es mir nicht klar, ob ich einen zusätzlichen Eintrag hinzufügen soll und bei dieser anstelle von "Inland" dann entsprechend "Prüfung" anklicken und dies ausfüllen soll? Denn das Feld "Abschluss Grundstudium" müsste ich vermutlich sowieso frei lassen, da keines der vorgegeben Optionen bei mir zutrifft. Mir ist die Option "Prüfung" und ihre Bedeutung leider unklar.

2. Mein Abitur habe ich an einer gymnasialen Oberstufe erworben und bei der Art der HZB dann "Gymnasium (aHR)" gewählt, da es keine Option "Gymnasiale Oberstufe" gab. Ist dies korrekt?

3. Bei der "Bestätigung der Vergleichbarkeit" ist die Uni Bremen weder in der Positiv- noch in der Negativliste aufgelistet. Daher habe ich angenommen, dass mein Studienabschluss eindeutig vergleichbar ist. Ist diese Angabe korrekt?

4. Da ich meine BA-Note noch nicht erhalten habe, habe ich die Note des Transcript of Records bei "Abschlussnote" eingetragen. Dies bedeutet auch, dass falls meine BA-Note meinen Schnitt verbessert, diese keinen Einfluss mehr auf die Bewerbung hat (da es hierfür keine Nachreichung gibt), oder?

Entschuldigen Sie die vielen Fragen und vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße
Ilkay

Re: Fragen zur MA-Bewerbung bzgl. "Ergänzende Angaben zum Studienverlauf"

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 18:04
von Campus-Center - BK
Hallo Ilkay,

zu 1, bei der Angabe zum Studienverlauf geben Sie alle Studienzeiten an. Wenn Sie bisher nur in Deutschland studiert haben, geben Sie dieses Studienzeiten unter "Inland" an. Erst bei den Angaben zum Erststudium, welches sich auf das Bachelorstudium bezieht, mit dem Sie sich für den Masterstudiengang bewerben können, werden Sie gefragt, ob Sie das Studium bereits abgeschlossen haben. Dieses müssen Sie dann verneinen. Das Bachelorzeugnis können Sie dann bis zur Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.

zu 2, wenn Sie die Allgemeine Hochschulreife an einem Gymnasium erworben haben, ist Ihre Angabe richtig.

zu 3, Ihr Abschluss ist eindeutig vergleichbar, wenn dieser Psychologie heißt und mit einem Bachelor of Science abschließt.

zu 4, das haben Sie richtig verstanden. Sie bewerben sich mit der aktuellen Durchschnittsnote Ihres ToRs. Auch wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine bessere oder schlechtere Note erhalten, hat diese keinen Einfluss mehr auf das Zulassungsverfahren.

Mit besten Grüßen,
BK