Hallo,
zum kommenden Semester habe ich einen Studienplatz Medizin an der Uni Hamburg erhalten.
Voraussichtlich werde ich diesen aber noch vorab tauschen.
Kann ich mit dem Überweisen des Semesterbeitrags noch warten, bis sich das mit dem Tausch geklärt hat, bzw. bis wann muss ich den Betrag aller spätestens überwiesen haben? Wenn ich den Beitrag jetzt überweise und dann doch wechseln kann, wird das mit dem Zurückerstatten ja nur unnötig kompliziert.
Freundliche Grüße,
Jonas
Lieber Jonas,
Der Beitrag muss bis spätestens 01.10. eingegangen sein. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre endgültigen Semesterunterlagen erst dann verschickt werden, wenn der Beitrag eingegangen ist. Sofern Sie erst spät überweisen, kann es also gut sein, dass Sie Ihre Unterlagen (Semesterticket und Studierendenausweis) erst einige Zeit nach dem Semesterbeginn erhalten.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise zur Ausgabe der UKE-Card an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ermine.pdf.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Beitrag muss bis spätestens 01.10. eingegangen sein. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre endgültigen Semesterunterlagen erst dann verschickt werden, wenn der Beitrag eingegangen ist. Sofern Sie erst spät überweisen, kann es also gut sein, dass Sie Ihre Unterlagen (Semesterticket und Studierendenausweis) erst einige Zeit nach dem Semesterbeginn erhalten.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise zur Ausgabe der UKE-Card an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ermine.pdf.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das bedeutet also, selbst im Falle eines Tausches verliere ich die 50 Euro "Verwaltungskostenbeitrag"?
Die können so wie ich das gesehen habe nicht erstattet werden richtig?
Noch eine doofe Frage: Kann die Überweisung auch Online getätigt werden (mit den Angaben des Musterzahlträgers) habe dazu jetzt nichts gefunden, kommt aber doch im Prinzip auf das gleiche hinaus?
Grüße,
Jonas
Das bedeutet also, selbst im Falle eines Tausches verliere ich die 50 Euro "Verwaltungskostenbeitrag"?
Die können so wie ich das gesehen habe nicht erstattet werden richtig?
Noch eine doofe Frage: Kann die Überweisung auch Online getätigt werden (mit den Angaben des Musterzahlträgers) habe dazu jetzt nichts gefunden, kommt aber doch im Prinzip auf das gleiche hinaus?
Grüße,
Jonas
Lieber Jonas,
Das ist richtig. Wenn Sie auf Ihren Studienplatz verzichten und zum Zeitpunkt des Verzichts bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben, wird Ihnen der Semesterbeitrag abzüglich des Verwaltungskostenbeitrags in Höhe 50 Euro zurückerstattet, sofern das Semester noch nicht begonnen hat, der endgültige Studierendenausweis und das endgültige Semesterticket noch nicht zugestellt wurden und keine Dokumente aus STiNE gedruckt wurden. Der Verwaltungskostenbeitrag wird nicht erstattet.
Selbstverständlich können Sie den Beitrag mit den Angaben des Musterzahlträgers auch per Online Banking überweisen, es muss kein Zahlträger in Papierform verwendet werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist richtig. Wenn Sie auf Ihren Studienplatz verzichten und zum Zeitpunkt des Verzichts bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben, wird Ihnen der Semesterbeitrag abzüglich des Verwaltungskostenbeitrags in Höhe 50 Euro zurückerstattet, sofern das Semester noch nicht begonnen hat, der endgültige Studierendenausweis und das endgültige Semesterticket noch nicht zugestellt wurden und keine Dokumente aus STiNE gedruckt wurden. Der Verwaltungskostenbeitrag wird nicht erstattet.
Selbstverständlich können Sie den Beitrag mit den Angaben des Musterzahlträgers auch per Online Banking überweisen, es muss kein Zahlträger in Papierform verwendet werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Und wie verhält es sich, wenn der endgültige Ausweis und das Semesterticket ausgestellt wurden und das Semester noch nicht begonnen hat?
Grüße,
Jonas
Grüße,
Jonas
Lieber Jonas,
Gut, dass Sie noch einmal nachfragen - die Information, die ich Ihnen in meiner letzten Antwort gegeben habe, war nicht ganz korrekt. Die Regelung, dass Sie den Verwaltungskostenbeitrag nicht zurück erhalten, gilt nur im Fall eines Verzichts auf einen Studienplatz an der Uni Hamburg. Im Falle eines Tausches, der bis zum 30.09. abgeschlossen ist, erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie schon Unterlagen erhalten haben, den gesamten Beitrag zurück erstattet. Nach dem 30.09. muss je nach Zeitpunkt im Einzelfall geklärt werden, ob und in welcher Höhe der Beitrag zurück erstattet werden kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Gut, dass Sie noch einmal nachfragen - die Information, die ich Ihnen in meiner letzten Antwort gegeben habe, war nicht ganz korrekt. Die Regelung, dass Sie den Verwaltungskostenbeitrag nicht zurück erhalten, gilt nur im Fall eines Verzichts auf einen Studienplatz an der Uni Hamburg. Im Falle eines Tausches, der bis zum 30.09. abgeschlossen ist, erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie schon Unterlagen erhalten haben, den gesamten Beitrag zurück erstattet. Nach dem 30.09. muss je nach Zeitpunkt im Einzelfall geklärt werden, ob und in welcher Höhe der Beitrag zurück erstattet werden kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Das ist eine gute Nachricht!
Ich bedanke mich vielmals und wünsche noch ein angenehmes Wochenende!
Gruß,
Jonas
Ich bedanke mich vielmals und wünsche noch ein angenehmes Wochenende!
Gruß,
Jonas