Guten Tag,
ich habe mich im 6. Fachsemester im Bachelorstudiengang Psychologie der UHH exmatrikuliert.
Ich habe insgesamt als Härtefall 11 Semester Vollzeit an der UHH in dem Fach studiert.
Meine Fragen:
ich habe gesehen, dass im Bachelor Psychologie keine Studienplätze für ein höheres FS für das WiSe 19/20 angeboten werden. Zudem ist das 6. FS bereits das letzte FS. Wie wäre der Abschluss meines Studiums noch möglich? Ist es unmöglich das Studium noch abzuschliessen, d.h. einen 2. Versuch für die Bachelorarbeit zu bekommen wenn ich schon im 6. FS war und das Studium in Teilzeit wieder aufnehmen möchte?
Zu welchem Semester könnte ich mich einschreiben und wo erhalte ich den Immatrikulationsantrag dafür?
Wie soll ich im Nachhinein nachweisen, dass ich das Studium auch krankheitsbedingt abgebrochen habe bzw. nicht beenden konnte, so dass eine Anerkennung des Grundes möglich ist? Ist dieser Nachweis in jedem Fall nötig?
Hallo Drop19,
auch wenn Sie den Grund des Studienabbruchs zum Zeitpunkt der Exmatrikulation nicht angegeben haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Wiedereinschreibung in den Studiengang Psychologie beantragen.
Detaillierte Informationen zur Wiedereinschreibung finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
auch wenn Sie den Grund des Studienabbruchs zum Zeitpunkt der Exmatrikulation nicht angegeben haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Wiedereinschreibung in den Studiengang Psychologie beantragen.
Detaillierte Informationen zur Wiedereinschreibung finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Danke für Ihre Antwort.
Ich wollte/musste das Studium zum damaligen Zeitpunkt ganz aufgeben. Als Grund konnte man auf dem Formular unter "Aufgabe wegen..." keine Erkrankung angeben, sondern nur bei "Unterbrechung". Ich habe daher "wegen beruflicher Neuorientierung" angegeben, da meine Situation auf dem Formular nicht berücksichtigt wurde und mir damals auch nicht klar war, dass eine Unterbrechung für mich überhaupt eine Möglichkeit sein könnte.
Daraus ergibt sich meine Frage: Ist aufgrund dieser Angabe auf dem Exmatrikulationsantrag eine Wiedereinschreibung von vornherein ausgeschlossen oder habe ich eine Chance wenn ich einen Antrag auf Wiedereinschreibung stelle? Ist es möglich, sich für die Bachelorarbeit in Psychologie in Teilzeit einzuschreiben oder muss ich in Vollzeit immatrikuliert sein um mich für die Bachelorarbeit anmelden zu dürfen?
Ich wollte/musste das Studium zum damaligen Zeitpunkt ganz aufgeben. Als Grund konnte man auf dem Formular unter "Aufgabe wegen..." keine Erkrankung angeben, sondern nur bei "Unterbrechung". Ich habe daher "wegen beruflicher Neuorientierung" angegeben, da meine Situation auf dem Formular nicht berücksichtigt wurde und mir damals auch nicht klar war, dass eine Unterbrechung für mich überhaupt eine Möglichkeit sein könnte.
Daraus ergibt sich meine Frage: Ist aufgrund dieser Angabe auf dem Exmatrikulationsantrag eine Wiedereinschreibung von vornherein ausgeschlossen oder habe ich eine Chance wenn ich einen Antrag auf Wiedereinschreibung stelle? Ist es möglich, sich für die Bachelorarbeit in Psychologie in Teilzeit einzuschreiben oder muss ich in Vollzeit immatrikuliert sein um mich für die Bachelorarbeit anmelden zu dürfen?
Hallo Drop19,
die Angabe des Grundes bei Ihrer Exmatrikulation spielt beim Antrag auf Wiedereinschreibung keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag begründen und entsprechende Nachweise erbringen können.
Bei den meisten Studiengängen wird für das Abschlussmodul mit Abschlussarbeit eine Vollzeitimmatrikulation vorausgesetzt und ein Teilzeitstudium ausgeschlossen. Informieren Sie sich hierzu am besten direkt im Studienbüro.
Mit besten Grüßen,
BK
die Angabe des Grundes bei Ihrer Exmatrikulation spielt beim Antrag auf Wiedereinschreibung keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag begründen und entsprechende Nachweise erbringen können.
Bei den meisten Studiengängen wird für das Abschlussmodul mit Abschlussarbeit eine Vollzeitimmatrikulation vorausgesetzt und ein Teilzeitstudium ausgeschlossen. Informieren Sie sich hierzu am besten direkt im Studienbüro.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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