Hallo,
ich habe 2016 bereits das Medizinstudium hier in Hamburg beendet und möchte mich nun als Promotionsstudent einschreiben. Diesbezüglich bin ich etwas irritiert und über den Einschreibungsvorgang. Als ehemaliger Student der Uni Hamburg recht laut Webseite ein "formloser Antrag" mit Einreichung der notwendigen Unterlagen.
Zum einen würde ich gerne wissen, was die notwendigen Unterlagen sind und zum anderen habe ich von Kommilitonnen gelesen, die sich trotzdem über Stine immatrikuliert haben. Ist dies trotz den formlosen Antrags nötig?
Vielen Dank im Voraus.
Alexander Wilberg
Lieber Alexander,
wenn Sie bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert waren, reicht es völlig aus, die Einschreibung in das Promotionsstudium formlos beim Team Studierendenangelegenheiten zu beantragen, da Ihre Daten bereits im System sind.
Die einzureichenden Unterlagen zur Einschreibung werden auf der folgenden Seite aufgelistet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert waren, reicht es völlig aus, die Einschreibung in das Promotionsstudium formlos beim Team Studierendenangelegenheiten zu beantragen, da Ihre Daten bereits im System sind.
Die einzureichenden Unterlagen zur Einschreibung werden auf der folgenden Seite aufgelistet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
ich habe auch eine Frage diesbezüglich:
dieses Semester habe ich meine Abschlussprüfung (Staatsexamen Medizin) bestanden und bin auslaufend noch bis Ende September an der Universität Hamburg immatrikuliert.
Ich möchte mich nun für das kommende Semester als Promotionsstudent einschreiben und habe bereits alle Unterlagen abgeschickt.
Den Zahlträger für das kommende Semester habe ich noch "regulär" in meinem Stine-Account. Ich möchte mich ja aber nicht normal rückmelden, sondern als Promotionsstudent einschreiben - soll der Betrag trotzdem einfach schon überwiesen werden? Vielleicht unter Angabe eines anderen Verwendungszwecks? Oder sollte ich zunächst den Erhalt von Unterlagen abwarten?
Freundliche Grüße
J.R.
ich habe auch eine Frage diesbezüglich:
dieses Semester habe ich meine Abschlussprüfung (Staatsexamen Medizin) bestanden und bin auslaufend noch bis Ende September an der Universität Hamburg immatrikuliert.
Ich möchte mich nun für das kommende Semester als Promotionsstudent einschreiben und habe bereits alle Unterlagen abgeschickt.
Den Zahlträger für das kommende Semester habe ich noch "regulär" in meinem Stine-Account. Ich möchte mich ja aber nicht normal rückmelden, sondern als Promotionsstudent einschreiben - soll der Betrag trotzdem einfach schon überwiesen werden? Vielleicht unter Angabe eines anderen Verwendungszwecks? Oder sollte ich zunächst den Erhalt von Unterlagen abwarten?
Freundliche Grüße
J.R.
Hallo J.R.,
Melden Sie sich ruhig schon zurück. Das einzige, was dabei passieren kann, ist, dass Ihre Semesterunterlagen für das kommende Semester noch auf das Staatsexamen und nicht auf die Promotion ausgestellt werden. Das ist aber in der Regel kein Problem.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Melden Sie sich ruhig schon zurück. Das einzige, was dabei passieren kann, ist, dass Ihre Semesterunterlagen für das kommende Semester noch auf das Staatsexamen und nicht auf die Promotion ausgestellt werden. Das ist aber in der Regel kein Problem.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank für die Antwort.
Noch eine kurze Frage: ist für die Einschreibung auch eine Kopie der Approbation nötig? Oder genügt das Abschlusszeugnis?
VG J.R.
Noch eine kurze Frage: ist für die Einschreibung auch eine Kopie der Approbation nötig? Oder genügt das Abschlusszeugnis?
VG J.R.
Hallo J.R.,
Das Abschlusszeugnis reicht aus - die Approbation ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das Abschlusszeugnis reicht aus - die Approbation ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebes Studierendenteam,
ich habe eine ähnliche Frage: Meine Immatrikulation läuft am 30.09.19 aus, da ich meine Approbation erhalten und einen Job zum 1.10 anfangen werde. Meine Promotion ist aber noch am Laufen und das Paper wird vermutlich nächstes Jahr veröffentlich werden. Da ich auch jetzt erst den Antrag/Anzeige beim Promotionsamt stelle und noch auf den Zulassungsbescheid warten muss (und damit noch nicht den offiziellen Antrag zur Promotionseinschreibung stellen kann?), ist meine Frage ob ich meine Immatrikulation erstmal normal verlängern und bei Stine rückmelden soll, oder ob ich mich neu einschreiben soll, sobald ich den Antrag fertig stellen kann um Promotionsstudent zu werden und in der Zeit dazwischen gar nicht eingeschrieben bin? Es ist allerdings nicht genau klar wann mein Paper veröffentlicht wird (könnte auch schon nach wenigen Monaten passieren).
Vielen Dank und und viele Grüße
A.S.
ich habe eine ähnliche Frage: Meine Immatrikulation läuft am 30.09.19 aus, da ich meine Approbation erhalten und einen Job zum 1.10 anfangen werde. Meine Promotion ist aber noch am Laufen und das Paper wird vermutlich nächstes Jahr veröffentlich werden. Da ich auch jetzt erst den Antrag/Anzeige beim Promotionsamt stelle und noch auf den Zulassungsbescheid warten muss (und damit noch nicht den offiziellen Antrag zur Promotionseinschreibung stellen kann?), ist meine Frage ob ich meine Immatrikulation erstmal normal verlängern und bei Stine rückmelden soll, oder ob ich mich neu einschreiben soll, sobald ich den Antrag fertig stellen kann um Promotionsstudent zu werden und in der Zeit dazwischen gar nicht eingeschrieben bin? Es ist allerdings nicht genau klar wann mein Paper veröffentlicht wird (könnte auch schon nach wenigen Monaten passieren).
Vielen Dank und und viele Grüße
A.S.
Lieber Herr Schumann,
Das können Sie entscheiden. Wenn Ihr Studium zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, können Sie sich noch einmal zurückmelden und sich dann auf die Promotion umschreiben lassen, wenn Ihr Zeugnis vorliegt. Sie können sich aber auch nicht zurückmelden und sich neu einschreiben, wenn Sie die Zulassung zur Promotion haben. Ob es für Sie günstig ist, durchgehend Studierendenstatus zu haben, müssen Sie selbst beurteilen. Der Semesterbeitrag verringert sich nicht, wenn Sie sich erst später im Semester für die Promotion einschreiben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das können Sie entscheiden. Wenn Ihr Studium zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, können Sie sich noch einmal zurückmelden und sich dann auf die Promotion umschreiben lassen, wenn Ihr Zeugnis vorliegt. Sie können sich aber auch nicht zurückmelden und sich neu einschreiben, wenn Sie die Zulassung zur Promotion haben. Ob es für Sie günstig ist, durchgehend Studierendenstatus zu haben, müssen Sie selbst beurteilen. Der Semesterbeitrag verringert sich nicht, wenn Sie sich erst später im Semester für die Promotion einschreiben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe ich das so richtig verstanden: ich kann den normalen Studentenstatus trotz Approbation und Berufstätigkeit als Arzt erstmal fortführen und mich dann einfach als Promotionsstudent umschreiben lassen, sobald die Zulassung vom Promotionsamt vorliegt? Also jetzt direkt ne Rückmeldung an Stine mit dem gleichen Semesterbeitrag und weiterhin Studentenstatus haben?
Viele Grüße
Aljoscha Schumann
vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe ich das so richtig verstanden: ich kann den normalen Studentenstatus trotz Approbation und Berufstätigkeit als Arzt erstmal fortführen und mich dann einfach als Promotionsstudent umschreiben lassen, sobald die Zulassung vom Promotionsamt vorliegt? Also jetzt direkt ne Rückmeldung an Stine mit dem gleichen Semesterbeitrag und weiterhin Studentenstatus haben?
Viele Grüße
Aljoscha Schumann
Lieber Herr Schumann,
Das haben Sie richtig verstanden. Wenn Sie Ihr Zeugnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erhalten haben, können Sie sich noch einmal regulär zurückmelden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das haben Sie richtig verstanden. Wenn Sie Ihr Zeugnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erhalten haben, können Sie sich noch einmal regulär zurückmelden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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