Voraussetzungen für Bewerbung zum 1. Mastersemester
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 11:16
Hallo liebe/r Fragenbeantworterin/Fragenbeantworter!
Ich weiß nicht wie ich vorzugehen habe.
Ich habe letztes Jahr meinen BA Psychologie beendet und mich anschließend in Bielefeld im Master eingeschrieben. Also befinde ich mich theoretisch zZ im 2. Mastersemester. Ich habe jedoch noch keine Studienleistungen erbracht, lediglich die 450 Stunden Pflichtpraktikum werde ich bis zum WiSe 19/20 abgeschlossen haben. Ich möchte zum WiSe 19/20 gerne an die Uni Hamburg wechseln und habe mich dafür zum 1. Mastersemester beworben.
Jetzt habe ich grade gelesen dass eine Bewerbung zum 1. Mastersemester nur möglich ist, wenn ich noch keine Studienleistungen erbracht habe. Also wäre es klüger von mir, mir das Praktikum noch nicht in mein Transkript bestätigen zu lassen, richtig? (Das habe ich bisher noch nicht getan). Stimmt es, dass ich einen Nachweis meines bisher leeren Transkriptes aus dem MA Studiengang postalisch einzusenden habe? Und gibt es die Möglichkeiten an der Uni Hamburg, dass ich mir im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die Praktika dennoch als Pflichtpraktika anerkennen lasse?
Oder wäre es klüger mich zum 3. Mastersemester zu bewerben? Bzw. ist das überhaupt möglich, mit quasi keinen erbrachten Leistungen?
Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen! Wie gut dass es diese Möglichkeit hier gibt.
Herzliche Grüße,
Nora
Ich weiß nicht wie ich vorzugehen habe.
Ich habe letztes Jahr meinen BA Psychologie beendet und mich anschließend in Bielefeld im Master eingeschrieben. Also befinde ich mich theoretisch zZ im 2. Mastersemester. Ich habe jedoch noch keine Studienleistungen erbracht, lediglich die 450 Stunden Pflichtpraktikum werde ich bis zum WiSe 19/20 abgeschlossen haben. Ich möchte zum WiSe 19/20 gerne an die Uni Hamburg wechseln und habe mich dafür zum 1. Mastersemester beworben.
Jetzt habe ich grade gelesen dass eine Bewerbung zum 1. Mastersemester nur möglich ist, wenn ich noch keine Studienleistungen erbracht habe. Also wäre es klüger von mir, mir das Praktikum noch nicht in mein Transkript bestätigen zu lassen, richtig? (Das habe ich bisher noch nicht getan). Stimmt es, dass ich einen Nachweis meines bisher leeren Transkriptes aus dem MA Studiengang postalisch einzusenden habe? Und gibt es die Möglichkeiten an der Uni Hamburg, dass ich mir im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die Praktika dennoch als Pflichtpraktika anerkennen lasse?
Oder wäre es klüger mich zum 3. Mastersemester zu bewerben? Bzw. ist das überhaupt möglich, mit quasi keinen erbrachten Leistungen?
Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen! Wie gut dass es diese Möglichkeit hier gibt.
Herzliche Grüße,
Nora