ich habe mich mit meinem Diplom aus 2011 als Hochschulzugangsberechtigung für Gebärdensprachdolmetschen B.A. beworben und eine Sofortzulassung erhalten.
Nun habe ich bereits mehrfach den oft zitierten Absatz 1.2.1 gelesen.
Ich bin allerdings so aufgeregt, dass ich gern nochmal fragen möchte, ob ich zur Bewerbung mein Diplomzeugnis einsenden muss? Ich habe Angst, was überlesen zu haben
Vielen lieben Dank und beste Grüße,
Doris