Exmatrikulation nach Disputation
Hallo,
ich habe eine Frage zum Verfahren im Anschluss an die Disputation: Muss ich mich aktiv exmatrikulieren? Falls ja, wie? Oder reicht es, mich zum Wintersemester nicht zurückzumelden?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Cornelia Bock
ich habe eine Frage zum Verfahren im Anschluss an die Disputation: Muss ich mich aktiv exmatrikulieren? Falls ja, wie? Oder reicht es, mich zum Wintersemester nicht zurückzumelden?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Cornelia Bock
So 21. Apr 2024, 19:52
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