Exmatrikulation nach Disputation

Hallo,

ich habe eine Frage zum Verfahren im Anschluss an die Disputation: Muss ich mich aktiv exmatrikulieren? Falls ja, wie? Oder reicht es, mich zum Wintersemester nicht zurückzumelden?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Cornelia Bock
So 21. Apr 2024, 19:52
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