Sehr geehrte Jaqueline,
Zulassungsvoraussetzung für Masterstudiengänge ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums. Für den Nachweis haben Sie bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Masterstudium Zeit (31.03.2017). Bis zur Vorlage des Abschlusses ist Ihre Zulassung nur bedingt/vorläufig ...