Hallo!
Ich habe an der Uni Flensburg den B of Arts in Vermittlungswissenschaften studiert, dann den Master of Arts studiert. Nun möchte ich mich für den M. Ed. bewerben, ab wann berechne ich die Wartesemester -> nach dem Bachelor oder dem Master Abschluss?
Zudem habe ich mir von der Uni Flensburg eine Bestätigung geben lassen, dass der Bachelor ein polyvalenter lehramtsbezogener Studiengang ist, für einen Master der Primar und Sek. 1 qualifiziert und die Voraussetzungen erfüllt. Allerdings steht dort nicht: "Dies ist eine KMK2 Lehramtsbefähigung". Muss das dort so ausdrücklich stehen?
Lieben Dank im Voraus und viele Grüße,
Marie Evers
Liebe Frau Evers,
In Bezug auf die Bewerbung für einen Masterstudiengang wird die Wartezeit nach der Zahl der seit dem Erwerb der Zugangsberechtigung für das Masterstudium vergangenen Halbjahre bestimmt, d.h. in Ihrem Fall zählt die Zeit seit Ihrem Bachelorabschluss. Zeiten, in denen Sie an einer Hochschule immatrikuliert waren, werden aber nicht als Wartezeit angerechnet, d.h. Sie müssen die Zeit Ihrer Immatrikulation für das Master of Arts-Studium abziehen.
Sofern auf Ihrer Bescheinigung der Uni Flensburg explizit vermerkt ist, dass Ihr Bachelorabschluss für einen Master of Education im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I qualifiziert, muss der KMK-Lehramtstyp nicht noch einmal ausdrücklich genannt sein.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In Bezug auf die Bewerbung für einen Masterstudiengang wird die Wartezeit nach der Zahl der seit dem Erwerb der Zugangsberechtigung für das Masterstudium vergangenen Halbjahre bestimmt, d.h. in Ihrem Fall zählt die Zeit seit Ihrem Bachelorabschluss. Zeiten, in denen Sie an einer Hochschule immatrikuliert waren, werden aber nicht als Wartezeit angerechnet, d.h. Sie müssen die Zeit Ihrer Immatrikulation für das Master of Arts-Studium abziehen.
Sofern auf Ihrer Bescheinigung der Uni Flensburg explizit vermerkt ist, dass Ihr Bachelorabschluss für einen Master of Education im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I qualifiziert, muss der KMK-Lehramtstyp nicht noch einmal ausdrücklich genannt sein.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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