Bearbeitet Studienortswechsel Leistungsanerkennung
Hallo liebes Campus-Center-Team,

ich möchte nach Hamburg wechseln und bewerbe mich deshalb für einen Studienplatz im Fach Chemie (B.Sc.) zum 3. Semester.
Zur Zeit studiere ich noch im 2. Semester das selbe Fach.

Eine Leistungsübersicht wurde mir bereits ausgestellt. Diese ist laut Info-Broschüren der ausgedruckten Bewerbung beizulegen. Muss ich diese vorab noch zwecks Anerkennung von Leistungen z.B. beim Studienbüro einreichen?

Des Weiteren sind die Abschlussklausuren dieses Semesters noch nicht geschrieben. Eine Klausur wird vorraussichtlich erst Anfang Oktober stattfinden. Kann ich dennoch zum 3. Semester an der Uni Hamburg zugelassen werden?

Vor dem Chemistudium habe ich schon ein für den Studienortswechsel nicht relevantes Fach ohne Abschluss studiert. Ist dies auch in der Bewerbung zu vermerken? Als Status bieten sich dort nur "immatrikuliert" und "beurlaubt", was beides nicht zutrifft.

Soll ich meine Hochschulzugangsberechtigung mit der Bewerbung schicken, oder ist diese erst bei der Immatrikulation vorzuzeigen?

Mit freundlichen Grüßen,
Jakob Bennien
Re: Studienortswechsel Leistungsanerkennung
Lieber Herr Bennien,

Bei einer Bewerbung für das höhere Fachsemester für den Studiengang B.Sc. Chemie müssen Sie sich Ihre bisherigen Studienleistungen vor Bewerbungsschluss am Fachbereich anerkennen lassen. Diesbezügliche Kontaktdaten des Fachbereichs Chemie finden Sie hier: http://www.chemie.uni-hamburg.de/studiu ... buero.html Eine ausstehende Klausur ist aller Wahrscheinlichkeit nach kein Hindernis für eine Zulassung zum 3. Fachsemester, in dieser Frage kann Ihnen der Fachbereich eine definitive Auskunft geben.

Auch ein nicht relevantes vorheriges Studium ohne Abschluss müssen Sie in den Angaben zum bisherigen Studienverlauf in der Online-Bewerbung angeben. Beim Status wählen Sie im Zweifelsfall "immatrikuliert" aus - wenn Sie noch etwas genauer beschreiben, warum Sie bezweifeln, dass "immatrikuliert" der richtige Status ist, kann ich Ihnen dazu vielleicht auch noch etwas genaueres sagen.

Ihre Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie nicht mit der Bewerbung, sondern erst zur Immatrikulation einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studienortswechsel Leistungsanerkennung
Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre Hilfe.
Es ist so, dass ich vom WS 13/14 bis einschließlich zum SS 14 Philosophie studiert habe. Zum WS 14/15 habe ich zu Chemie gewechselt und bin daher nicht mehr im Fach Philosophie immatrikuliert.

Das bisherige und noch laufende Chemiestudium habe ich bereits eingetragen, nur beim Philosophiestudium bin ich darüber gestolpert, dass ich dort nicht "Studium abgebrochen" angeben kann.

Soll ich da also auch "immatrikuliert" angeben?

Freundliche Grüße,

Jakob Bennien
Re: Studienortswechsel Leistungsanerkennung
Lieber Herr Bennien,

Sofern Sie in keinem der beiden Semester Ihres Philosophiestudiums beurlaubt waren, geben Sie "immatrikuliert" an, auch wenn Sie das Philosophiestudium abgebrochen haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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