Liebe Studienberatung,
ich habe im Lehramts-Masterstudiengang in Kiel 2 Fehlversuche in meiner letzten(!) zu schreibenden Klausur. Ich möchte nicht riskieren nur deswegen den Abschluss nicht zu erhalten und würde daher gerne nach Hamburg wechseln. Nun ist es aber so, dass man in Kiel einmal einen Joker einsetzen kann, um einen Viertversuch zu schreiben.
Daher meine Frage: Sollte ich in 2 Monaten erneut die Klausur schreiben und ein drittes mal durchfallen, kann ich dann immernoch die Uni zu Ihnen wechseln? Im Studienverlaufsplan würde dann nicht mehr NB=nicht bestanden, sondern erst EN (endgültig nicht bestanden), nach Jokerantrag jedoch wieder JOK stehen. Ich habe von Kommilitonen schon gehört, dass es ginge und nicht ginge...
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Ihr Max
Lieber Max,
Wenn Sie eine Prüfung in einem Studiengang einer deutschen Hochschule endgültig nicht bestanden haben, können Sie laut § 44 Hamburger Hochschulgesetz nicht mehr in einen Studiengang der Uni Hamburg wechseln, in dem eine Prüfung gleichen Inhaltes verbindlich vorgeschrieben ist.
An der Uni Hamburg gibt es keine Jokerregelung wie die Uni Kiel sie laut Ihrer Beschreibung hat. Wie das Vorgehen bei einer Bewerbung mit vorhergehender eingesetzter Jokerregelung wäre, kann ich Ihnen daher nicht verbindlich vorab beantworten. Diese Frage kann Ihnen auch vorab keine andere Stelle der Uni Hamburg beantworten, da das Vorgehen in Bezug auf diese Regelung im Zuge einer Bewerbung an der Uni Hamburg im Einzelfall geprüft werden müsste. Sofern Ihnen die Uni Kiel, wenn Sie die Jokerregelung einsetzen, eine Bescheinigung darüber ausstellen würde, dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, dürfte ein Wechsel aber möglich sein. Sie sollten also zunächst an der Uni Kiel klären, ob Sie im Falle der eingesetzten Jokerregelung eine derartige Bescheinigung erhalten könnten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie eine Prüfung in einem Studiengang einer deutschen Hochschule endgültig nicht bestanden haben, können Sie laut § 44 Hamburger Hochschulgesetz nicht mehr in einen Studiengang der Uni Hamburg wechseln, in dem eine Prüfung gleichen Inhaltes verbindlich vorgeschrieben ist.
An der Uni Hamburg gibt es keine Jokerregelung wie die Uni Kiel sie laut Ihrer Beschreibung hat. Wie das Vorgehen bei einer Bewerbung mit vorhergehender eingesetzter Jokerregelung wäre, kann ich Ihnen daher nicht verbindlich vorab beantworten. Diese Frage kann Ihnen auch vorab keine andere Stelle der Uni Hamburg beantworten, da das Vorgehen in Bezug auf diese Regelung im Zuge einer Bewerbung an der Uni Hamburg im Einzelfall geprüft werden müsste. Sofern Ihnen die Uni Kiel, wenn Sie die Jokerregelung einsetzen, eine Bescheinigung darüber ausstellen würde, dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, dürfte ein Wechsel aber möglich sein. Sie sollten also zunächst an der Uni Kiel klären, ob Sie im Falle der eingesetzten Jokerregelung eine derartige Bescheinigung erhalten könnten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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