Bearbeitet Wartesemester aufgrund von Exmatrikulation
Hallo,

ich habe Chemieingenieur studiert, jedoch eine Orientierungsprüfung im dritten Semester, die relevant für das weitere Studium gewesen war nicht geschafft. Dabei musste ich mich für das vierte Semester einschreiben, bevor ich die Endergebnisse der Nachklausur vorligen hatte und wusste ob ich weiter studieren konnte. Jetzt wurde ich exmatrikuliert, jedoch erst anfangs des vierten Semesters.
Nun zu meiner Frage: Kann ich dieses Semester als Wartesemester angeben oder muss ich angeben, dass ich bis Ende des SS 15 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war?

MfG,
Markus
Re: Wartesemester aufgrund von Exmatrikulation
Lieber Markus,

Als Wartesemester zählen nur volle Semester, die seit dem seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, verstrichen sind und in denen Sie nicht an einer Hochschule eingeschrieben waren. Wenn Sie also für einen Teil des Sommersemsters 2015 an einer Hochschule eingeschrieben waren, zählt dies Semester nicht als Wartesemester.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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